Hochwertige Hospizarbeit und Palliativversorgung notwendig – Niedersachsen tritt Handlungsempfehlungen zur „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen“ bei
Niedersachsen trägt die Handlungsempfehlungen der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ mit. Damit folgte die niedersächsische Landesregierung am (heutigen) Dienstag einer Empfehlung der Gesundheitsministerkonferenz Ende vergangenen Jahres. Ziel der Nationalen Strategie ist es, dass jede und jeder Betroffene – unabhängig von der jeweiligen Erkrankung und Lebenssituation sowie vom Versorgungsort – qualitativ hochwertig behandelt und begleitet wird (www.charta-zur-betreuung-sterbender.de).
Hospizarbeit und Palliativversorgung verdienten größte Hochachtung, sagte Gesundheitsministerin Cornelia Rundt. In Niedersachsen gibt es etwa 130 ambulante Hospizdienste und 26 stationäre Hospize mit rund 250 Plätzen, darunter die Kinder- und Jugendhospize „Löwenherz“ in Syke und „Joshuas Engelreich“ in Wilhelmshaven. Außerdem bieten 44 Teams die spezialisierte ambulante und rund 60 Krankenhäuser die spezialisierte stationäre Palliativversorgung an.
Darüber hinaus führen circa 520 praktizierende Ärztinnen und Ärzte in Niedersachsen die Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin". Etwa 15.000 Menschen engagieren sich ehrenamtlich in der Hospizarbeit. Deshalb werde die Landesregierung die Netzwerkarbeit der Hospiz- und Palliativversorgung weiterhin unterstützen, so Rundt.
Hintergrund:
Anfang 2016 wurde der mit Landesmitteln geförderte „Landesstützpunkt Hospizarbeit und Palliativversorgung Niedersachsen e.V. (LSHPN)“ (www.hospiz-palliativ-nds.de) gegründet. Der LSHPN vernetzt Angebote zur besseren Versorgung Sterbender und deren Angehörigen und fördert die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Akteure. Den Verein tragen die Landesvertretung der Gesellschaft für Palliativmedizin, der Hospiz- und Palliativverband Niedersachsen e.V. sowie das Betreuungsnetz schwerkranker Kinder (www.betreuungsnetz.org).
Dass der LSHPN bereits im Sinne der Handlungsempfehlungen aktiv geworden ist und beispielsweise die Verbesserung der Hospizarbeit und Palliativversorgung in Altenpflege-Einrichtungen und von Menschen mit Behinderung vorantreibt, begrüßte Gesundheitsministerin Cornelia Rundt ausdrücklich. Im kommenden Jahr sollen Maßnahmen für Menschen mit Migrationshintergrund, Wohnungslose und Menschen im Maßregelvollzug folgen.
Die Charta wurde 2010 vom Deutschen Hospiz- und Palliativverband, der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin und der Bundesärztekammer verabschiedet; das Niedersächsische Sozialministerium unterzeichnete sie im Februar 2011. Sie formuliert Aufgaben, Ziele und den Handlungsbedarf in Deutschland. Im Jahr 2013 begannen die Charta-Organisationen, die Leitlinien zu einer Nationalen Strategie weiterzuentwickeln und umzusetzen. Mehr als 200 Expertinnen und Experten erarbeiteten Handlungsempfehlungen, die im vergangenen Oktober beschlossen und veröffentlicht wurden.
Artikel-Informationen
erstellt am:
18.07.2017
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