Niedersächsische Staatskanzlei Niedersachsen klar Logo

Landesregierung legt Gesetzentwurf zur Einführung eines weiteren niedersächsischen Feiertags vor

Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Feiertagsgesetzes mit dem Ziel der Einführung eines weiteren gesetzlichen Feiertags in Niedersachsen zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Die Verbände und gesellschaftlichen Institutionen haben nun sechs Wochen Zeit für eine mögliche Stellungnahme.

Die Landesregierung schlägt als neuen gesetzlichen Feiertag den Reformationstag am 31. Oktober vor. Der Reformationstag ist ein Feiertag für rund 3,86 Millionen evangelische Christinnen und Christen in Niedersachsen und damit rund 50 Prozent der Bevölkerung. Nach § 7 Buchst. b des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage wurde er bislang als kirchlicher Feiertag begangen. Durch Gesetz vom 5. Juni 2013 (Nds. GVBl. S. 131) war der 31. Oktober 2017 aus Anlass des 500. Jahrestages des Thesenanschlags Martin Luthers zum einmaligen gesetzlichen Feiertag erklärt worden. Seine dauerhafte Anerkennung als gesetzlicher Feiertag wurde vor, aber auch nach dem Jubiläum in den verschiedensten gesellschaftlichen Gruppen eingehend diskutiert.

Ministerpräsident Stephan Weil: „Die Reformation war eine historische Weichenstellung, die bis heute weit über den kirchlichen Bereich hinaus Spuren hinterlassen hat. Das gilt vor allem auch bei uns in Niedersachsen. Dieser Tag ist deswegen als neuer gesetzlicher Feiertag besonders gut geeignet.“ Die Reformation habe Auswirkungen nicht nur auf die dadurch entstandene evangelische Kirche gehabt. Die Impulse der Reformation hätten bis heute die Gesellschaft in Politik, Sozialwesen, Sprache, Literatur, Kunst und Musik sowie die westlichen Wert- und Normvorstellungen wesentlich mitgeprägt.

Der 31. Oktober war vorbehaltlich der parlamentarischen Entscheidung auch Resultat eines Gesprächs zwischen der Regierungschefin und den Regierungschefs der norddeutschen Länder am 1. Februar 2018. Bei der Idee des Reformationstages als neuer gesetzlicher Feiertag war auch die protestantische Prägung der norddeutschen Länder mitbestimmend. In Mecklenburg-Vorpommern ist der Reformationstag bereits gesetzlicher Feiertag. In Schleswig-Holstein hat der Landtag am 22. Februar 2018 und in Hamburg die Bürgerschaft am 28. Februar 2018 ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. In Bremen liegt ebenfalls eine parlamentarische Vorentscheidung für die Wahl des Reformationstages vor.

Der niedersächsische Minister für Inneres und Sport Boris Pistorius betonte: „Eine Insellösung sollte vermieden werden, um Probleme in den Arbeitsabläufen der Wirtschaft – insbesondere dem Güterverkehr – sowie in der Verwaltung zu vermeiden.“

Die Landesregierung wird dem Landtag nach Abschluss der Verbandsbeteiligung einen fundiert erarbeiteten Gesetzentwurf zum Reformationstag zuleiten, über den dann im Landtag unter Einbeziehung aller alternativen Vorschläge beraten werden kann.


Presseinformationen
Gesetzentwurf zur Einführung eines weiteren niedersächsischen Feiertags

  Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage
(PDF, 0,42 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.03.2018

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln