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Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz stellt Fahrplan zur Erarbeitung eines modernen Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzes vor

Die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz hat am (heutigen) Dienstag im Kabinett den Fahrplan für ein niedersächsisches Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz vorgestellt. Niedersachsen zählt zu den fünf Ländern, in denen die Bürgerinnen und Bürger keinen voraussetzungslosen allgemeinen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen der staatlichen und kommunalen Einrichtungen haben.

Zentrale Regelung eines Informationsfreiheitsgesetzes ist es, jeder natürlichen und juristischen Person des Privatrechts einen Anspruch auf voraussetzungslosen Zugang zu Informationen des Staates und der Kommunen zu verschaffen. Über diesen Anspruch hinaus geht das Transparenzgebot, wie es das Transparenzgesetz in Hamburg kennt. Es verpflichtet die staatlichen und kommunalen Einrichtungen, Informationen zu veröffentlichen und damit allgemein zugänglich zu machen. Die Geltendmachung des Anspruchs auf Informationszugang ist nicht mehr erforderlich.

Niedersachsen zählt zu den fünf Ländern, in denen die Bürgerinnen und Bürger keinen voraussetzungslosen allgemeinen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen der staatlichen und kommunalen Einrichtungen haben. Die die Landesregierung tragenden Parteien SPD und Bündnis90/Die Grünen haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, ein Landesinformationsfreiheits- und Transparenzgesetz zu beschließen. Sie wollen sich dabei am Hamburger Transparenzgesetz orientieren. Die Niedersächsische Landesregierung hat das Justizministerium beauftragt, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten.

Im Kabinett warb die Justizministerin für das Transparenzgebot: Verwaltungen müssten auf die Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger an Information und an eine aktive Teilhabe an staatlichen Entscheidungen auch außerhalb von hergebrachten Verfahren und Einrichtungen reagieren. Die Gesellschaft sei in einem Wandlungsprozess. Die Zeiten, in denen die Verwaltung hinter verschlossenen Türen den Dienst versah und von hoher Hand auf Antrag Informationen gebe oder eben nicht, gingen ihrem Ende entgegen.

Zugleich wies Niewisch-Lennartz auf die Grenzen eines Informationsanspruchs hin. So werde es Grenzen aus datenschutzrechtlichen Gründen geben. Es müsse unter Beachtung demokratischer Entscheidungsprozesse auch einen geschützten Raum politischer Entscheidungsfindung geben.

Das Gesetzgebungsverfahren soll für die von einem Informationsfreiheitsgesetz betroffenen öffentlichen Stellen auf der einen und den Bürgerinnen und Bürgern auf der anderen Seite offen und nachvollziehbar gestaltet werden. Der Fahrplan sieht die frühzeitige Einbindung aller Ressorts sowie der Kommunen vor. Im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens werden Foren eingerichtet werden, die eine Diskussion mit Bürgerinnen und Bürgern und mit Interessenvereinigungen über das Ziel und die Einzelheiten des Vorhabens ermöglichen. Ein Referentenentwurf soll im Frühjahr 2014 vorliegen.

Niewisch-Lennartz betonte im Kabinett, den Gesetzentwurf in einem offenen, transparenten Verfahren zu entwickeln und zur Diskussion zu stellen. Dazu gehöre neben der in der Geschäftsordnung der Landesregierung vorgesehene Beteiligung aller betroffenen Ressorts und Landesbehörden, der kommunalen Spitzenverbände und anderer Vereinigungen. Wichtig ist mir vor allem die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger des Landes.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.06.2013

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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