Kabinett beschließt Allgemeine Richtlinien für die dienstliche Beurteilung von Beschäftigten in der niedersächsischen Landesverwaltung
Das Kabinett der niedersächsischen Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag die Allgemeinen Richtlinien für die dienstliche Beurteilung von Beschäftigten in der niedersächsischen Landesverwaltung beschlossen. Die Beschäftigten in der unmittelbaren Landesverwaltung wurden bisher auf Grundlage der Allgemeinen Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst zusammen mit den Landesbeamtinnen und Landesbeamten beurteilt.
Die Landesbeamtinnen und -beamten werden zukünftig unmittelbar auf Grundlage dienstrechtlicher Vorschriften beurteilt. Der persönliche Geltungsbereich dieser dienstrechtlichen Vorschriften erschreckt sich aber nur auf Beamtinnen und Beamte. Eine Beurteilung der Beschäftigten unmittelbar auf Grundlage der dienstrechtlichen Regelung kann daher nicht mehr erfolgen.
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erstellt am:
17.12.2024
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