Niedersächsische Staatskanzlei Niedersachsen klar Logo

Kabinett beschließt Allgemeine Richtlinien für die dienstliche Beurteilung von Beschäftigten in der niedersächsischen Landesverwaltung

Das Kabinett der niedersächsischen Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag die Allgemeinen Richtlinien für die dienstliche Beurteilung von Beschäftigten in der niedersächsischen Landesverwaltung beschlossen. Die Beschäftigten in der unmittelbaren Landesverwaltung wurden bisher auf Grundlage der Allgemeinen Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst zusammen mit den Landesbeamtinnen und Landesbeamten beurteilt.

Die Landesbeamtinnen und -beamten werden zukünftig unmittelbar auf Grundlage dienstrechtlicher Vorschriften beurteilt. Der persönliche Geltungsbereich dieser dienstrechtlichen Vorschriften erschreckt sich aber nur auf Beamtinnen und Beamte. Eine Beurteilung der Beschäftigten unmittelbar auf Grundlage der dienstrechtlichen Regelung kann daher nicht mehr erfolgen.

Eine möglichst einheitliche Regelung der Beurteilung für beide Statusgruppen ist aber sowohl im Hinblick auf die Vergleichbarkeit der Beurteilung von Beschäftigten untereinander als auch im Vergleich zu den Beamtinnen und Beamten in Auswahlverfahren sinnvoll und notwendig. Mit dem Beschluss der Allgemeine Richtlinien für die dienstliche Beurteilung von Beschäftigten in der niedersächsischen Landesverwaltung stellt die Landesregierung diesen Gleichlauf her. Die Regelungen zur dienstlichen Beurteilung der Beamtinnen und Beamte werden inhaltsgleich auf die Beschäftigten übertragen.

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@mi.niedersachsen.de

Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.12.2024

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln