Niedersächsische Staatskanzlei Niedersachsen klar Logo

Kabinett beschließt Gesetzentwurf über Gründung der Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben – Sanierung der JVA Hannover als erstes Großprojekt

Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Errichtung der Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben (NIA) zum 1. Januar 2026 zum Ziel hat. Sie wird den Niedersächsischen Landtag nun über das Gesetzesvorhaben unterrichten und den Entwurf in das parlamentarische Verfahren einbringen. Aufgabe der NIA soll es sein, große Neu-, Um und Erweiterungsbauten für Behörden und Einrichtungen des Landes zu errichten sowie Sanierungen von Bestandsgebäuden mit vergleichbarem Investitionsvolumen durchzuführen.

Das vom Niedersächsischen Finanzministerium entwickelte Konzept sieht die Umsetzung solcher Vorhaben in öffentlich-öffentlicher Partnerschaft vor: Das Land bestellt große Hochbauvorhaben bei der NIA, um diese langfristig gegen Zahlung einer Miete zu nutzen.

Die Anstalt soll als Bauherrin und Eigentümerin gegenüber dem Land die Rolle der Vermieterin einnehmen. Dementsprechend wäre sie dann auch für die Verwaltung und Bauunterhaltung der betreffenden Gebäude zuständig. Die benötigen Grundstücke stellt der Liegenschaftsfonds Niedersachsen zur Verfügung, der im Gegenzug von der NIA einen Erbbauzins erhielte. Ausgeführt werden sollen die Bau- und Sanierungsvorhaben durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen. Das wäre ein grundlegender Wechsel gegenüber dem bisherigen Verfahren, bei dem Gebäude unmittelbar durch das Land errichtet und den nutzenden Behörden weitgehend ohne Entgelt überlassen werden.

Zur Finanzierung ihrer Projekte soll die NIA berechtigt sein, Kredite am Kapitalmarkt aufzunehmen, die sie anschließend mit ihren Mieteinnahmen tilgen würde. Zudem soll die NIA zu Beginn zehn Millionen Euro Trägerkapital erhalten. Die daraus resultierenden Kapitalerträge sind für die Finanzierung der Anfangsjahre vorgesehen, in denen die Anstalt noch keine eigenen Mietennahmen generiert. Das Trägerkapital wird dem Sondervermögen Liegenschaftsfonds entnommen und belastet damit nicht den Landeshaushalt. Die Tätigkeit der NIA soll ausdrücklich nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein.

Die Rechtsaufsicht über die Anstalt soll das Finanzministerium führen. Sowohl intern als auch extern wurde das entwickelte Modell sehr genau auf seine Wirtschaftlichkeit und Verfassungsmäßigkeit geprüft. Letztere hat unter anderem ein Gutachten von Prof. Dr. Alexander Thiele von der BSP Business and Law School in Berlin bestätigt.

Als erstes großes Projekt der NIA ist der weitgehende Neubau der Justizvollzugsanstalt (JVA) Hannover vorgesehen. Die JVA mit ihren derzeit rund 600 Haftplätzen ist seit 1963 in Betrieb. Trotz Investitionen von mehr als zehn Millionen Euro in den vergangenen Jahren ist die Bausubstanz stark marode. Hinzu kommt, dass einzelne Hafthäuser auch von der Konstruktion her nicht mehr den heutigen Anforderungen an einen modernen Vollzug genügen. Insgesamt muss die Anstalt in weiten Teilen vollständig erneuert werden. Die Zahl der Haftplätze soll auf 800 erhöht werden, um der starken Belastung des geschlossenen Vollzugs Rechnung zu tragen. Auf dem Gelände der JVA soll ein großer Multifunktionssaal entstehen. Er wird insbesondere als Gerichtssaal für Großverfahren mit erhöhten Sicherheitsanforderungen nutzbar sein.

Finanzminister Gerald Heere: „Die Einrichtung der NIA ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einem wirtschaftlicheren Landesbau. Bisher benennen die Ministerien ihre großen Baubedarfe, die wir abhängig von der aktuellen Kassenlage bedienen. Anschließend überlassen wir ihnen die Gebäude weitgehend mietfrei und ohne, dass dauerhafte Unterhaltungsbedarfe systematisch abgebildet werden. Dieses Verfahren führt zu intransparenten Kosten, langen Projektlaufzeiten und einer systematischen Unterfinanzierung des Gebäudebestands. Durch die NIA organisieren wir dagegen große Baumaßnahmen des Landes in Zukunft nach wirtschaftlichen Kriterien. Die Landesbehörden tragen als Mieter die vollen Kosten der Gebäudenutzung und -erhaltung. So verbessern wir die Kostentransparenz, investieren nachhaltig in unsere Infrastruktur und bauen den über Jahrzehnte entstandenen Sanierungsstau Stück für Stück ab. Zudem nutzt die NIA durch den Rückgriff auf das Staatliche Baumanagement bereits etablierte Strukturen und hält den zusätzlichen Verwaltungsaufwand so gering wie möglich.“

Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann: „Das Projekt ‚JVA Hannover‘ ist ein echter Meilenstein für den niedersächsischen Justizvollzug – und zugleich das bisher größte Bauprojekt der Legislaturperiode. Ich freue mich sehr, dass die Unterbringung von Gefangenen in maroden Gebäuden bald ebenso ein Ende hat wie das Arbeiten unserer Bediensteten unter solch schwierigen Bedingungen. Gemeinsam mit der NIA werden wir die JVA nun schrittweise im laufenden Betrieb neu bauen und modernisieren. Nach Abschluss dieses Großprojekts werden wir über eine der modernsten Justizvollzugsanstalten Deutschlands verfügen. Außerdem erhöhen wir die Haftkapazitäten um etwa ein Drittel; damit entschärfen wir landesweit die seit Jahren extrem hohe Auslastung im geschlossenen Männervollzug. Das kommt allen Anstalten in Niedersachsen zugute.“

„Besonders freue ich mich“, so Wahlmann weiter, „dass es uns gelingt, einen großen Hochsicherheitssaal, der multifunktional nutzbar sein wird, in die neue Justizvollzugsanstalt zu integrieren. Dieser kann zukünftig für Großverfahren mit besonderen Sicherheitsanforderungen – wie etwa Staatsschutzverfahren oder auch Verfahren vergleichbar mit dem derzeitigen ‚Klette-Prozess‘ genutzt werden. Wir sparen uns dadurch in Zukunft teure Anmietungen und erfüllen dabei zugleich höchste Sicherheitsanforderungen. Insgesamt ist das Bauprojekt auf dem Gelände der JVA Hannover ein wirklich großer Wurf für die niedersächsische Justiz.“

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@mf.niedersachsen.de

Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.06.2025

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln