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Kabinett beschließt Landesdüngeverordnung

Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag die Verordnung zur Änderung der „Niedersächsischen Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat oder Phosphat“ beschlossen. Mit der Verordnung wird ein Beitrag geleistet, um die Nährstoffeinträge in belastete Wasserkörper durch die Landwirtschaft zu verringern und damit die Umweltziele gemäß der EU-Nitratrichtlinie sowie der EG-Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen.

Die jetzige Ausweisung stellt aber nur einen Zwischenschritt bei der Anwendung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundes dar. Aus Vorsorgegründen müssen auch Nitratabbauprozesse (so genannte denitrifizierende Verhältnisse) im Grundwasser bei der Kulissenausweisung berücksichtigt werden, um gezielt den Nitrateintrag zu reduzieren. Bisher konnten noch nicht alle vorliegenden Messdaten auf Plausibilität und Verwendung für die Ausweisung von mit Nitrat belasteten Gebieten geprüft werden. Dieser Prozess wird derzeit mit Hochdruck vorangetrieben, so dass im Sommer eine erweiterte neue Kulisse ausgewiesen wird. Durch die jetzt als Zwischenschritt geänderte Verordnung kommt es zu einer Änderung der Gebietskulissen: Die Gebiete, die als mit Nitrat belastet gelten, umfassen nun zirka 21 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Niedersachsen (vormals circa 24,5 Prozent). Nach der vollumfänglichen Einbeziehung der denitrifzierenden Verhältnisse wird sich die Kulisse wieder vergrößern.

Die Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete definiert, wie bisher auch, den Anwendungsbereich für Maßnahmen gemäß § 13a Abs. 2 Düngeverordnung des Bundes sowie für die Maßnahmen der Landesdüngeverordnung. Die für diese Gebiete vorgeschriebenen Maßnahmen – beispielsweise die Auflage zu jährlichen Untersuchungen von Bodenproben, um den pflanzenverfügbaren Stickstoffgehalt zu bestimmen sowie die Vorgabe zur Einarbeitung für die meisten organischen Düngemittel und Wirtschaftsdünger innerhalb einer Stunde – werden nicht verändert. Mit der Veröffentlichung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 14.02.2023, tritt die Verordnung am 15.02.2023 in Kraft.

Die neuen Kulissen, beziehungsweise Karten, sind online abrufbar unter https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/LEA/.


Hinweis

Diese Pressemeldung wurde am 16. Februar 2023 aktualisiert. In einer früheren Version war der Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Landesdüngeverordnung eventuell missverständlich angegeben.

Artikel-Informationen

erstellt am:
31.01.2023
zuletzt aktualisiert am:
16.02.2023

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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