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Kabinett beschließt Neufassung der Schwerbehindertenrichtlinien

Das Kabinett hat am (heutigen) Dienstag die von Minister Pistorius vorgelegte Neufassung der Schwerbehindertenrichtlinien für den öffentlichen Dienst beschlossen.

Mit den Schwerbehindertenrichtlinien setzt die Niedersächsische Landesregierung Regelungen des Sozialgesetzbuchs IX (SGB IX) für die Niedersächsische Landesverwaltung um. Zentrales Anliegen dieser Richtlinie ist es, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Mit dieser Umsetzung werden die besondere Verpflichtung und die Vorbildfunktion des öffentlichen Dienstes, Menschen mit schweren Behinderungen in den Ausbildungs- und Arbeitsprozess einzugliedern und zu fördern, weiter konkretisiert.

Anlass der Neufassung war die Änderung des SGB IX durch das Bundesteilhabegesetz. Neben Anpassungen aufgrund weiterer Gesetzesänderungen, beispielsweise im Beamtenstatusgesetz oder in der Niedersächsischen Erholungsurlaubsverordnung, wurden etliche Ergänzungen vorgenommen, um die Anwendung in der Praxis zu präzisieren und zu erleichtern. Hierzu zählen unter anderem Klarstellungen zur dienstlichen Beurteilung und zur Schaffung von Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Beschäftigte.

Neu ist insbesondere Folgendes: Künftig wird bei allen ressortübergreifenden Angelegenheiten, die die Interessen der Gesamtheit der Beschäftigten mit schweren Behinderungen in der Landesverwaltung berühren, neben der Beteiligung der jeweiligen Schwerbehindertenvertretungen auch die Landesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen bei den obersten Landesbehörden (Niedersächsische Ministerien und Staatskanzlei) unterrichtet. So können deren Belange zugunsten der bei der Landesverwaltung beschäftigten schwerbehinderten Menschen noch stärker als bisher Berücksichtigung finden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.10.2022

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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