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Kabinett beschließt Niedersächsische Verordnung zur elektronischen Aktenführung in Bußgeldverfahren bei den Verwaltungsbehörden

Das Kabinett der Niedersächsischen Landesregierung hat in der Sitzung am (heutigen) Dienstag die Verordnung zur elektronischen Aktenführung in Bußgeldverfahren bei den Verwaltungsbehörden (Nds. eAktBußVO) beschlossen.

Anlass dafür ist, dass Niedersachsens Bußgeldbehörden seit dem 1. Januar 2026 verpflichtet sind, Akten elektronisch zu führen. Die hierfür notwendigen technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen werden nun mit der Niedersächsischen Verordnung zur elektronischen Aktenführung in Bußgeldverfahren festgelegt.

Der Bund hat ergänzend die Möglichkeit einer Übergangsregelung geschaffen, die die papiergebundene Aktenführung übergangsweise bis zum 31. Dezember 2026 zulässt. Diese sogenannte Opt‑Out‑Regelung ist notwendig, da viele kommunale Bußgeldstellen die elektronische Aktenführung nicht rechtzeitig einführen können. Niedersachsen nutzt diese Ermächtigung, um Verfahrenssicherheit zu gewährleisten und formelle Fehler zu vermeiden.


Mit der Nds. eAktBußVO:

  • werden die notwendigen technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen festgelegt,
  • erhalten Bußgeldstellen einen Zeitraum zur Umstellung auf die elektronische Aktenführung,
  • werden rechtliche Unsicherheiten in der Übergangsphase vermieden.

Die Landesregierung hat den Entwurf nach Abschluss der Verbandsbeteiligung nun beschlossen.


Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@mi.niedersachsen.de

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Artikel-Informationen

erstellt am:
27.01.2026

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946

http://www.niedersachsen.de

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