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Kabinett beschließt Stufenplan 2.0 – gute Perspektiven für Menschen, Institutionen und Betriebe in Niedersachsen

„Erhöhtes Infektionsgeschehen in einer Inzidenz zwischen 10 und 35“, „hohes Infektionsgeschehen zwischen 35 und 50“ und „starkes Infektionsgeschehen zwischen 50 und 100“ - diese drei Stufen enthält der am (heutigen) Montag von der Landesregierung beschlossene Stufenplan 2.0. Er zeigt auf, welche weiteren Lockerungen bei einem kontinuierlichen weiteren Absinken der Zahl der Neuinfektionen in den unterschiedlichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen zu erwarten sind. Bei einer Inzidenz größer als 100 gilt § 28b IfSG. Die bisherigen Stufen >100 und >200 entfallen daher im Landes-Stufenplan.

Der Stufenplan gibt den Menschen, den Institutionen, Betrieben und Einrichtungen in Niedersachsen gute Perspektiven. Er dient allerdings auch der Ermutigung, von den aktuellen Lockerungen nur sehr vorsichtig und unter Beachtung aller vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen Gebrauch zu machen. Dazu zählen insbesondere die Testungen, eine ganz wichtige Leitplanke auf dem Weg hin zu mehr Normalität in Niedersachsen.

Schon jetzt gibt es über 4.000 Testzentren in Niedersachsen. Der KVN liegen bereits weitere 3400 zusätzliche Anträge auf Akkreditierung vor. Erkennbar ist, dass die Testungen auch in den nächsten Wochen und in den nächsten Stufen eine wichtige Rolle spielen werden.

Bei einem – hoffentlich nicht eintretenden - Wiederanstieg der Zahl der Neuinfektionen erfolgt nach drei Tagen Überschreitung der Inzidenzspanne der jeweiligen Stufe der Wechsel in die nächste Stufe. Bei einem weiteren Absinken der 7-Tages-Inzidenz kommt es nach einer stabilen Entwicklung über 5 Werktage zum Wechsel in die nächst tiefere Stufe. Die Stufen gelten – das versteht sich von selbst – für die regionalen Inzidenzwerte. Maßgeblich sind die RKI-Daten.

Wichtig ist bei alledem: Die Abstand- Hygiene- und Maskenregeln behalten ihre Gültigkeit

Die ab 09.05.2021 geltende COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung ist im Stufenplan nicht gesondert abgebildet. Die dort beschriebenen Ausnahmen zu Gleichstellung von Geimpften und Genesenen mit Getesteten, von Beschränkungen bei Zusammenkünften sowie bei von Landkreisen angeordneten lokalen Ausgangsbeschränkung greifen dennoch auch in Niedersachsen.

Den Regionen wird empfohlen, die Maßnahmen bei einer sich lokal verschlechternden Lage zu verschärfen. Regionen über 100 sind dazu ausdrücklich aufgefordert (gesonderte Hot-Spot-Regelung).

Soweit im Stufenplan ein Ausblick auf eine nächste Zwischenstufe ausgewiesen ist, ist diese bei deeskalierendem Infektionsgeschehen für Ende Mai angedacht.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.05.2021

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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