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Kabinett bestimmt Mitglieder im Bundesrat und im Vermittlungsausschuss und bestellt den Bevollmächtigten des Landes beim Bund

HANNOVER. Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer ersten Kabinettssitzung nach der Regierungsbildung die Mitglieder des Bundesrates und der gemeinsamen Ausschüsse von Bundestag und Bundesrat sowie den Bevollmächtigten des Landes beim Bund bestellt.

Niedersächsische Mitglieder im Bundesrat sind Ministerpräsident Stephan Weil, Umweltminister Stefan Wenzel, Kultusministerin Frauke Heiligenstadt, Innenminister Boris Pistorius, Sozialministerin Cornelia Rundt und Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz. Stellvertretende Mitglieder sind Finanzminister Peter-Jürgen Schneider, Wirtschaftsminister Olaf Lies, Wissenschaftsministerin Dr. Gabriele Heinen-Kljajić und Landwirtschaftsminister Christian Meyer.

Niedersächsisches Mitglied im Vermittlungsausschuss ist Ministerpräsident Stephan Weil. Er wird vertreten durch Umweltminister Stefan Wenzel.

Die Landesregierung bestellt Staatssekretär Michael Rüter als Bevollmächtigten des Landes Niedersachsen beim Bund. Er ist in der Bundeshauptstadt Berlin Ansprechpartner für die Verfassungsorgane des Bundes (Deutscher Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung) und für die Bevollmächtigten der anderen Länder.

Darüber hinaus hat die Landesregierung auch die Vertretungsregelung für die Mitglieder der Landesregierung untereinander festgelegt.

Anlage

Gegenseitige Vertretung der Ministerinnen und Minister (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 GGO)

Es wird vertreten:

  • Der Minister für Inneres und Sport durch die Ministerin für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration
  • Der Finanzminister durch die Justizministerin
  • Die Ministerin für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit und Integration durch den Minister für Inneres und Sport
  • Die Ministerin für Wissenschaft und Kultur durch die Kultusministerin
  • Die Kultusministerin durch die Ministerin für Wissenschaft und Kultur
  • Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr durch den Finanzminister
  • Der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz durch den Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz
  • Die Justizministerin durch den Finanzminister
  • Der Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz durch den Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ist das nach dieser Regelung zur Vertretung berufene Mitglied der Landesregierung ebenfalls verhindert, so übernimmt die Vertretung die jeweils erreichbare lebensälteste Ministerin oder der jeweils erreichbare lebensälteste Minister.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.02.2013

Ansprechpartner/in:
Herr Matthias Sickert

Nds. Staatskanzlei
Stellv. Regierungssprecher
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6949
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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