Kabinett bringt neues Finanzausgleichsgesetz auf den Weg
Das Kabinett hat in seiner Sitzung am (heutigen) Dienstag einen Gesetzentwurf über die Änderung des Niedersächsischen Finanzausgleichgesetzes zur Verbandsanhörung freigegeben. Der Finanzausgleich regelt die Verteilung der aus den Landeseinnahmen bereitgestellten Mittel, die die Gemeinden und Landkreise zusätzlich zu eigenen Einnahmen erhalten, um ihre Aufgaben finanzieren zu können. Grundlegende Änderungen am Kommunalen Finanzausgleich sind nicht vorgesehen. Der Gesetzentwurf sieht allerdings wichtige Detailanpassungen vor.
Neben einer redaktionellen Überarbeitung ist u. a. die Aktualisierung des Anteilsverhältnisses von Kreisen und Gemeinden vorgesehen. Dahinter verbirgt sich die Mittelverteilung zwischen Landkreisen und den kreisangehörigen Kommunen, die sich auf der Grundlage neuerer Daten an den tatsächlichen Ausgaben orientieren muss. Dies würde z.B. dazu führen, dass Kreise und kreisfreie Städte für ihre Soziallasten mit mehr Geld vom Land rechnen könnten. Darüber hinaus wird der Wert, mit dem belastende demografische Entwicklungen auf der Kreisebene finanziell berücksichtigt werden, moderat angehoben.
Außerdem plant die Landesregierung, das Widerspruchsverfahren im Finanzausgleichsverfahren wieder einzuführen. Damit wird bei Streitigkeiten über die Regelungen des Finanzausgleichs vor der Befassung der Verwaltungsgerichte eine Stufe zwischengeschaltet, in der z.B. vermittelnde Gespräche mit einer klageführenden Kommune stattfinden können. Die vorgesehenen Änderungen stützen sich auf wissenschaftliche Untersuchungen und wurden gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet.
Artikel-Informationen
erstellt am:
13.09.2016
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833