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Kabinett bringt Niedersächsisches Landschaftsprogramm auf den Weg


Nach über 30 Jahren gibt es jetzt ein neues Landschaftsprogramm für Niedersachsen. Die niedersächsische Landesregierung hat dies heute (Dienstag) beschlossen.

Ein Landschaftsprogramm ist ein naturschutzrechtlich verankertes, strategisches Planungsinstrument. Es gibt die Richtung für die Arbeit in den Naturschutzbehörden vor. Ziel ist es, Naturschutz und Landschaftspflege gesamtheitlich und systematisch zu bearbeiten. Es werden Instrumente angeboten zur Vereinfachung der Umsetzung der unterschiedlichen Maßnahmen. Das Landschaftsprogramm stellt für die Landesraumordnung und für andere Fachplanungen eine aktuelle Grundlage zur Beurteilung von konkreten Fragen zur Umweltverträglichkeit dar. Damit trägt es auch zur Planungsbeschleunigung bei, zum Beispiel bei der Einrichtung von Flächen für Windenergie oder Photovoltaik.

„Mit dem neuen Landschaftsprogramm erreichen wir einen Meilenstein in der Niedersächsischen Naturschutzpolitik“, sagte Umweltminister Olaf Lies. „Das umfangreiche Fachplanungskonzept ist die Richtschnur für die künftige Naturschutzarbeit in Niedersachsen. Es ebnet den Weg für eine umfassende Vernetzung der Lebensräume für Tiere und Pflanzen und verankert zudem die Ziele des Niedersächsischen Weges. Das ist ein guter Tag für mehr Naturschutz, mehr Artenvielfalt und damit verbunden einem Zusammenklang mit dem Klimaschutz in unserem Land, und darauf bin ich richtig stolz.“

Das Landschaftsprogramm legt als einen zentralen Bestandteil die Kulisse des landesweiten Biotopverbundes fest, um der zunehmenden Zerschneidung und Verinselung der Lebensräume für Tiere und Pflanzen entgegenzuwirken. So soll Wanderungsbewegungen sowie dem genetischen Austausch zwischen einzelnen Populationen zukünftig mehr Raum gegeben werden. Der Biotopverbund als Netzwerk der Natur sorgt für einen funktionsfähigen ökologischen Austausch, die Basis für die Artenvielfalt in Niedersachsen.

Das landesweite Biotopverbundkonzept ist bei zukünftigen Infrastrukturmaßnahmen eine verlässliche Grundlage für die Linienbestimmung (z.B. bei großen Verkehrswegeprojekten oder Stromtrassen). So besteht die Möglichkeit, negative Einflüsse auf Lebensräume und Arten bereits in einem frühen Planungsstadium weitgehend zu minimieren. Damit ist es eine der wichtigsten fachlichen Grundlagen für die regionalen Raumordnungsprogramme.

Damit zahlt das Landschaftsprogramm auch auf internationale, europäische und bundesweite Ziele ein. Für den Biotopverbund im "Niedersächsischen Weg“ liefert es die fachlich-konzeptionelle Grundlage für die Umsetzung. Dort wurde vereinbart, bis 2023 einen landesweiten Biotopverbund auf 15 Prozent der Landesfläche bzw. zehn Prozent der Offenlandfläche aufzubauen.

Das Landschaftsprogramm und die Anhänge finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/themen/natur_amp_landschaft/landschaftsplanung/landschaftsprogramm-147308.html


Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.11.2021

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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