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Kabinett bringt Reform des Bildungsurlaubs auf den Weg – Bildungszeit wird flexibler und moderner

Am (heutigen) Dienstag hat das Kabinett den Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetzes beschlossen. Das Gesetz soll künftig unter dem Namen „Niedersächsisches Bildungszeitgesetz“ geführt und umfassend modernisiert werden. Ziel ist es, die Bildungszeit flexibler zu gestalten, breiter zugänglich zu machen und besser an die Lebenswirklichkeit vieler Beschäftigter anzupassen.

Künftig sollen Weiterbildungsangebote nicht mehr nur in mehrtägigen Blockveranstaltungen, sondern auch in Form einzelner Tage wahrgenommen werden können. Das würde insbesondere Menschen mit Teilzeitverträgen, familiären Verpflichtungen oder eingeschränkter Mobilität die Teilnahme erleichtern. Zusätzlich sollen digitale und hybride Formate rechtlich verankert werden, sodass Fortbildungen ortsunabhängig möglich wären.

Es wird vorgeschlagen, den Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich zu erweitern: Neben allen Angestellten in der Privatwirtschaft sowie dem öffentlichen Dienst könnten künftig auch Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter Bildungszeit beantragen. Zudem soll es ermöglicht werden, den Anspruch auf fünf Tage Bildungszeit pro Jahr für bis zu vier Jahre anzusparen. So könnten in Abstimmung zwischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und Beschäftigten bis zu 20 Tage am Stück genutzt werden, etwa für umfangreichere Qualifizierungen im Ehrenamt.

Auch die Inhalte der Weiterbildungen sollen praxisnäher gestaltet werden. Künftig sollen bis zu 50 Prozent einer Maßnahme aus praktischen Anteilen bestehen können. Dies käme insbesondere ehrenamtlich Engagierten zugute – beispielsweise bei entsprechenden Angeboten den Freiwilligen Feuerwehrleuten, im den Helferinnen und Helfern im Katastrophenschutz oder den Trainerinnen und Trainer in Sportvereinen.

Um die Abstimmung zwischen Beschäftigten und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zu erleichtern, sollen zudem die Fristen angepasst werden. Der Antrag auf Bildungszeit müsste dann künftig acht Wochen vor Beginn einer Maßnahme gestellt werden. Muss der Arbeitgeber beziehungsweise die Arbeitgeberin die Bildungszeit aus wichtigen betrieblichen Gründen versagen, soll spätestens vier Wochen vor Beginn über die Ablehnung informiert werden. Bislang sind diese Fristen jeweils halb so lang.

Ein weiterer Schwerpunkt der Reform liegt in der Stärkung der politischen Bildung. Veranstaltungen der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB), der Niedersächsischen Landeszentrale für politische Bildung sowie des Niedersächsischen Landtags sollen künftig als Bildungszeit anerkannt werden können. Auch Bildungsfahrten zum Deutschen Bundestag, die über das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung organisiert werden, wären künftig pauschal anerkannt.

Der Niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kultur, Falko Mohrs, zu dem Gesetzentwurf: „Mit der Reform wollen wir die Bildungszeit in Niedersachsen moderner, flexibler und gerechter gestalten. Künftig sollen noch mehr Menschen von den vielfältigen Angeboten der Erwachsenenbildung profitieren und die Formate wählen können, die am besten zu ihrer individuellen Lebensrealität passen. Zugleich wollen wir die politische Bildung und das Ehrenamt stärken. Wer sich weiterbilden will – ob digital, in Teilzeit oder für das Ehrenamt – soll das künftig einfacher tun können.“


Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@mwk.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.06.2025

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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