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Kabinett gibt Änderung des Niedersächsischen Spielbankengesetzes zur Verbandsbeteiligung frei

Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Spielbankengesetzes (NSpielbG) zugestimmt. Der Entwurf wurde zur Verbandsbeteiligung freigegeben, der Landtag wird unterrichtet.

Der Gesetzentwurf soll die Grundlage für eine Neuregelung der Spielbankzulassung schaffen. Die geltenden Spielbankzulassungen in Niedersachsen laufen am 31.08.2024 aus. Seit knapp dreißig Jahren wurden alle niedersächsischen Spielbanken durch die Hannoversche Spielbanken GmbH betrieben, die 1995 zur Spielbanken Niedersachsen GmbH (SNG) umfirmierte. Der Gesetzentwurf schlägt für die Zukunft nur noch eine einzige Spielbankzulassung vor, die zum Betrieb von zehn Spielbanken in Niedersachsen berechtigt.

Ein Nebeneinander mehrerer Spielbankbetreiber würde zu einer Konkurrenzsituation führen. Es bestünde die Gefahr aggressiver, spielanheizender Werbung und Spielangebote, die auch Personen zum Spiel verleiten könnten, die dem Glücksspiel bislang nicht zugeneigt sind. Zudem wäre zu befürchten, dass die Zulassungsinhaber Spielbanken nur an besonders lukrativen Standorten betreiben würden und die Spielbanken für viele Menschen im Flächenland Niedersachsen außer Reichweite blieben. Eine Wettbewerbssituation würde dem Ziel einer bloßen Kanalisierung des bereits vorhandenen Spieltriebs daher schaden.

Dazu Finanzminister Reinhold Hilbers: „Die geplanten Neuregelungen des Niedersächsischen Spielbankengesetzes dienen der Suchtprävention. So kritisch der Betrieb einer Spielbank zu sehen ist, bleibt es unser Ziel, den natürlichen Spieltrieb der Menschen in staatlich überwachte Betätigungsfelder zu lenken und die Spielerinnen und Spieler vor Kriminalität und Ausbeutung zu schützen.“

Der Gesetzentwurf sieht zudem Änderungen des Spielbankabgabenrechts vor, die zum 01.09.2024 – nach Ablauf der derzeitigen Spielbankzulassungen – in Kraft treten sollen. Hierzu zählen die Abschaffung des Freibetrags bei der Zusatzabgabe, die gleichmäßigere Verteilung von Freibeträgen bei der Spielbankabgabe über das Jahr und eine gestaffelte Erhöhung des Steuersatzes der weiteren Abgabe. Die Neuregelungen bezwecken eine effektivere Abschöpfung hoher Gewinne ohne die Gefahr, die Zulassungsinhaberin oder den Zulassungsinhaber in weniger ertragreichen Jahren zu überfordern.

Die Spielbankabgaben dienen der weitgehenden Abschöpfung dieser Gewinne bis zur Wirtschaftlichkeitsgrenze zugunsten des Staatshaushalts. 2020 betrugen die Spielbankabgaben rund 27,5 Millionen Euro.

Schließlich ist eine Anpassung an den neuen Glücksspielstaatsvertrag 2021 notwendig, der zum 01.07.2021 in Kraft trat. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 enthält detaillierte Regelungen des Spielersperrsystems zur Bekämpfung der Glücksspielsucht, die auch für Spielbanken gelten.

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.07.2021

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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