Kabinett gibt den Entwurf einer Niedersächsischen Verordnung zur elektronischen Aktenführung in Bußgeldverfahren bei den Verwaltungsbehörden in die Verbandsbeteiligung
Das Kabinett hat am (heutigen) Montag den Entwurf einer Niedersächsischen Verordnung zur elektronischen Aktenführung in Bußgeldverfahren bei den Verwaltungsbehörden (Nds. eAktBußVO) zur Verbandsbeteiligung freigegeben.
Ab dem 1. Januar 2026 sind Niedersachsens Bußgeldbehörden verpflichtet, Akten elektronisch zu führen. Die Landesregierungen müssen hierfür die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen per Verordnung festlegen. Dieser Verpflichtung kommt die Landesregierung mit dem Verordnungsentwurf nach.
Da viele Bußgeldbehörden – insbesondere auf kommunaler Ebene – Schwierigkeiten mit der fristgerechten Einführung der elektronischen Aktenführung haben, soll eine befristete Übergangsregelung greifen. Der Bund hat die Länder ermächtigt, bis zum 31. Dezember 2026 auch die Führung von Papierakten in Bußgeldverfahren zuzulassen (sog. Opt-Out-Regelung). Die Wahrnehmung dieser Verordnungsermächtigung ist erforderlich, um Verfahrenssicherheit zu gewährleisten und formelle Fehler zu vermeiden, die bei einer Aktenführung in der bisherigen Form entstehen könnten.
Mit der Niedersächsischen Verordnung über die elektronische Aktenführung in Bußgeldverfahren (Nds. eAktBußVO):
- werden die notwendigen technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen gesetzt,
- erhalten Kommunen und Bußgeldstellen einen zeitlich befristeten Spielraum zur schrittweisen Umstellung,
- werden rechtliche Unsicherheiten in der Übergangsphase vermieden.
Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@mi.niedersachsen.de
Artikel-Informationen
erstellt am:
15.12.2025
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
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