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Kabinett verabschiedet Novelle des Niedersächsischen Straßengesetzes - Erleichterungen für Carsharing in Städten, Straßen- und Radwegeplanung geplant

Die niedersächsische Landesregierung will den Bau von Straßen und Radwegen in Niedersachsen beschleunigen. Dazu soll das niedersächsische Straßengesetz geändert werden. Die geplante Novelle enthält geänderte Regelungen für den Bau selbständiger Radwege (unter anderem Radschnellwege), für die Beschleunigung von Planfeststellungsverfahren und für Parkplätze von Carsharing-Fahrzeugen in Städten. Nach Abschluss der Anhörung von Umwelt- und Verkehrsverbänden wird das Gesetzvorhaben jetzt zur weiteren Beratung in den Verkehrsausschuss des Landtags überwiesen.

Verkehrsminister Bernd Althusmann stellt fest: „Mit unserem Plan, den Bau selbständiger Radwege zu erleichtern, haben wir offensichtlich einen Nerv getroffen. Radschnellverbindungen bieten insbesondere im Stadt-Umland-Verkehr die Möglichkeit, sicher und vor allem schnell mobil zu sein. Dadurch können Pendler dazu bewegt werden, aufs Rad zu steigen.“

Selbständige Radwege verlaufen nicht neben einer Straße und sind damit auch nicht Teil einer Straße. Künftig sollen Kommunen für die Planung eines solchen Radweges Planfeststellungsverfahren durchführen und dafür Kooperationsvereinbarungen der Vorhabenträger (zum Beispiel Straßenbauämter) abschließen können, um kreis- oder gemeindeübergreifende Vorhaben aus einer Hand planfeststellen zu können.

Außerdem soll das Planfeststellungsverfahren beim Bau von Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen beschleunigt werden. Wie bereits bei Bundestraßen möglich, sollen die Planungsfeststellungsbehörden auch bei Vorhaben, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, auf die förmliche Erörterung verzichten oder ein vereinfachtes Verfahren (sogenannte Plangenehmigung) durchführen können.

Ein weiterer Punkt betrifft das Carsharing. Für stationsgebundene Carsharing-Fahrzeuge sollen Kommunen künftig reservierte Parkplätze ausweisen können. Insbesondere in Innenstädten und stadtnahen Wohnquartieren besteht hier Bedarf.

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.03.2020

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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