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Keine Direktwahl: Verbandsversammlung des „Regionalverbandes Großraum Braunschweig“ wird weiterhin von Mitgliedern gewählt

Die Mitglieder des „Regionalverbandes Großraum Braunschweig“ sollen auch künftig nicht unmittelbar, sondern von den Räten und Kreistagen der Verbandsmitglieder ge­wählt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Niedersächsische Landesregie­rung am (heuti­gen) Dienstag zur Anhörung freigegeben. Die Regierungsparteien setzen so­mit eine Vorgabe aus der Koalitionsvereinbarung um.

Ursprünglich waren vor etwa einem Jahr die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen worden, die Mitglieder der Regionalverbandsversammlung des RGB ab 2021 von den Bürge­rinnen und Bürgern im Verbandsbereich direkt wählen zu lassen. Dieser umfasst das Gebiet der Städte Braunschweig, Wolfsburg und Salzgitter sowie der Landkreise Gifhorn, Helm­stedt, Peine, Wolfenbüttel und Goslar. Im Rahmen des damaligen Gesetzgebungsverfahrens sowie im Anschluss an die Verabschiedung des Gesetzes zur institutionellen Stärkung und Weiterentwicklung des „Zweckverbandes Großraum Braunschweig“, wurde die Neuregelung kontrovers diskutiert.

Die Landesregierung macht mit der Abschaffung der Direktwahl vor allem deutlich, dass der „Regionalverband Großraum Braunschweig“ ein Modell ist, das den speziellen Anforderun­gen des Braunschweiger Raums gerecht wird. Er stellt nicht den Einstieg für eine Entwicklung hin zu einer kommunalen Gebietskörperschaft dar, die die Kommunen im Verbandsbereich überwachen oder gar ersetzen soll. Zudem wird mit diesem Schritt auch den Forderungen kommunaler Spitzenverbände und zahlreicher Akteure aus der Region Rechnung getragen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.03.2018
zuletzt aktualisiert am:
14.03.2018

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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