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Land stärkt überbetriebliche Lehrlingsunterweisung: Niedersachsen sorgt für spürbare Entlastung und verlässliche Finanzierung

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag beschlossen, die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) langfristig zu stärken und finanziell verlässlich abzusichern. Ab dem Haushaltsjahr 2027 soll die Teilfinanzierung der ÜLU-Förderung vollständig aus Landesmitteln finanziert werden und nicht mehr aus einer aufwändigen Mischfinanzierung. Vorbehaltlich der Entscheidungen des Haushaltsgesetzgebers schafft das Land damit eine deutlich einfachere, planbarere und unabhängigere Finanzierungsstruktur für die ÜLU. Damit trägt die Landesregierung den Hinweisen der Kammern und Ausbildungsbetriebe Rechnung, die wiederholt eine Entlastung von unnötiger Bürokratie und mehr Planungssicherheit gefordert hatten.

Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung ist ein fester Bestandteil der dualen Ausbildung in Handwerk, Bauwirtschaft und Teilen der Landwirtschaft. Sie vermittelt praktische Fertigkeiten, die nicht in jedem Ausbildungsbetrieb systematisch vermittelt werden können – von speziellen Arbeitstechniken über Maschinen- und Materialkunde bis hin zu sicherheitsrelevanten Abläufen. In den Bildungszentren der Kammern und anderen Bildungsinstitutionen der Wirtschaft erhalten die Auszubildenden damit eine praxisnahe Ergänzung zur Arbeit im Ausbildungsbetrieb. Ohne diese Lehrgänge könnten viele Berufe nicht in der notwendigen Breite und Tiefe ausgebildet werden.

„Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung macht die berufliche Ausbildung in Niedersachsen praxistauglich und zukunftssicher. Sie vermittelt das Handwerkszeug, das junge Menschen später im Arbeitsleben brauchen – ganz konkret in der Werkstatt, auf der Baustelle oder beim Kunden im Privathaushalt“, erklärt Kultusministerin Julia Willie Hamburg. „Mit unserem heutigen Beschluss schaffen wir für die Kammern und Bildungsträger Planungssicherheit und reduzieren zugleich Bürokratie. Das ist ein wichtiger Schritt für starke Ausbildungsstrukturen im ganzen Land.“

Bislang wurde die ÜLU neben Bundesmitteln aus Landesmitteln und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) finanziert. Die damit verbundenen administrativen Anforderungen – darunter detailliertes Monitoring der Teilnehmenden – stellten viele Träger vor erhebliche Herausforderungen. Die komplexen Abläufe führten immer wieder zu verzögerten Mittelzuweisungen und damit zu finanziellen Engpässen.

Durch den Umstieg auf eine reine Teilfinanzierung durch das Land ab 2027 wird die Abwicklung deutlich einfacher, Verzögerungen bei der Auszahlung werden künftig vermieden. Freiwerdende ESF+-Mittel werden künftig für andere Fördermaßnahmen genutzt und bleiben somit in Niedersachsen.

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@mk.niedersachsen.de


Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.12.2025

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946

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