Land will öffentlich geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose ausbauen
Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren
Mit einem Gesetz zur Neuausrichtung der öffentlich geförderten Beschäftigung will die niedersächsische Landesregierung neue Arbeitsmöglichkeiten insbesondere für Langzeitarbeitslose fördern. Das hat die Landesregierung in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen. Niedersachsen tritt damit einer Bundesratsinitiative bei, die das Land Hamburg initiiert hat.
Mit der Initiative soll vor allem Menschen geholfen werden, die - etwa auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen oder Schwierigkeiten im persönlichen oder sozialen Bereich - nur schwer vermittelt werden können. Trotz der guten Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt gebe es weiterhin viele Menschen in den Jobcentern, für die eine Integration in den Arbeitsmarkt sehr schwierig sei, denen aber eine Chance auf dem Arbeitsmarkt geboten werden müsse.
Das Gesetz sieht Verbesserungen beim Einsatz der öffentlich geförderten Beschäftigung vor. Private und öffentliche Arbeitgeber, die Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose zur Verfügung stellen, können mit einem Zuschuss von bis zu 75 Prozent gefördert werden. Dabei wird künftig vorausgesetzt, dass Tarif- oder ortsübliche Löhne gezahlt werden. Zudem ist eine Beschäftigungsdauer über die bisher möglichen zwei Jahre hinaus vorgesehen. Das so eingesparte Arbeitslosengeld II soll zur Finanzierung dieser Arbeitsplätze und von Beschäftigungsmaßnahmen eingesetzt werden.
Dagegen habe sich, so Lies, die Bundesregierung bisher gesperrt. Eine zukunftsorientierte Arbeitsmarktpolitik müsse aber Arbeit und nicht die Arbeitslosigkeit finanzieren. Die Zahl der Geförderten in Deutschland sei aufgrund der Eingriffe der Bundesregierung in das Förderrecht seit Jahren rückläufig. Hier soll mit dem Gesetz gegengesteuert und wieder mehr Menschen eine Möglichkeit zum Einstieg in den Arbeitsmarkt geboten werden.
Artikel-Informationen
erstellt am:
14.05.2013
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