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Landesregierung beruft die nicht ständigen Mitglieder des Landespersonalausschusses für die nächste vierjährige Amtszeit


Auf Vorschlag des Niedersächsischen Innen- und Sportministers, Boris Pistorius, hat die Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung die nicht ständigen Mitglieder des Landespersonalausschusses für die Amtsperiode vom
14. Oktober 2020 bis 13. Oktober 2024 berufen.

Vorschlagsberechtigt waren die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Niedersächsische Beamtenbund sowie die Berufsorganisationen der Richterinnen und Richter. Insgesamt sind zwölf Beamtinnen und Beamte sowie zehn Richterinnen und Richter berufen worden.

Der seit 1960 bestehende Landespersonalausschuss ist zur einheitlichen Durchführung der beamtenrechtlichen Vorschriften gebildet worden. Er kann als unabhängige Stelle in beamtenrechtlichen Fällen Ausnahmen zulassen und so beispielsweise die Befähigung von Bewerberinnen und Bewerbern für den Beamtenberuf feststellen, die nicht die notwendige Vorbildung besitzen.

Vorsitzende des Landespersonalausschusses ist die Präsidentin des Landesrechnungshofes, Dr. Sandra von Klaeden.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.10.2020

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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