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Landesregierung beschließt Bundesrats-Entschließungsantrag – Menschen mit psychischen Erkrankungen schützen, Gefahrenpotenziale erkennen durch bundesweiten Austausch

Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag den Entschließungsantrag „Menschen mit psychischen Erkrankungen schützen, Gefahrenpotenziale erkennen durch bundesweiten Austausch“ beschlossen. Kern des Entschließungsantrages ist der verbesserte Austausch von Gesundheitsdaten und Erkenntnissen der Gefahrenabwehrbehörden unter datenschutzrechtlichen Vorgaben.

Niedersachsen wird sich mit dem Antrag im Bundesrat für eine zügige Anpassung im Sinne eines modernen Daten- und Informationsmanagements sowie einer besseren bundesweiten Vernetzung der Erkenntnisse zwischen Sicherheits-, Gesundheits-, Waffen- und gegebenenfalls anderen relevanten Behörden einsetzen. Ziel soll dabei sein, Risikopotentiale bei Personen mit psychischen Auffälligkeiten möglichst frühzeitig zu erkennen. Damit setzt Niedersachsen neben der angestrebten Novellierung des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) ein deutliches Zeichen für ein bundesweit einheitliches Vorgehen.

Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi unterstreicht die Bedeutung des Entschließungsantrages:

„Magdeburg, Aschaffenburg, Hamburg und jüngst Friedland – immer wieder erschüttern schreckliche Ereignisse, bei denen aus unterschiedlichsten Hintergründen Gewalttaten auf Bürgerinnen und Bürger des Landes verübt werden, das gesamte Land. Die Frage, wie der Staat mit diesen neuen Herausforderungen umgeht, ist für alle staatlichen Akteure von größter Bedeutung und stellt gleichzeitig eine große Herausforderung dar. Klar ist, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen Hilfe benötigen und nicht alle psychischen Erkrankungen zu einem erhöhten Gefährdungspotential führen.

Deshalb bedarf es auf der einen Seite mehr Unterstützung für Menschen mit psychischen Erkrankungen und eine Verbesserung des Zugangs zu Therapie und Versorgung, gerade für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen.

Auf der anderen Seite bedarf es aber auch einer vertieften ressortübergreifenden Kooperation und einer Verbesserung des Informationsaustausches zwischen den involvierten staatlichen Stellen, um im Fall eines erkennbaren erhöhten Fremdgefährdungspotentials schnell und zum Wohle sowohl der Bevölkerung, als auch des betroffenen Menschen mit einer psychischen Erkrankung gezielt handeln zu können.“


Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium:
pressestelle@ms.niedersachsen.de


Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.11.2025

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946

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