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Landesregierung beschließt Erhöhung der Zahl der stimmberechtigten Mitglieder der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen

Die Herausforderungen, die Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft an die Politik stellen, erfordern rationale und möglichst evidenzbasierte Antworten. Die Politik bedarf dazu kompetenter Beratung. Die niedersächsische Landesregierung und die wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes werden von der Wissenschaftliche Kommission Niedersachsen (WKN) beraten. So berät die WKN beispielsweise die Hochschulen bei ihren Vorbereitungen auf die im Jahr 2026 beginnende Runde der Exzellenzstrategie.

In jüngster Vergangenheit sind die Herausforderungen besonders groß und zahlreich gewesen – angefangen bei der Coronavirus-Pandemie, in der das Land sehr unbürokratisch und schnell erhebliche Forschungsmittel zur Verfügung gestellt hat, über die generelle Ausrichtung der Medizin in Niedersachsen und die Digitalisierung der Hochschulen bis zu den gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen des Ukraine-Krieges, etwa auf die Energiegewinnung, die Bildungsinstitutionen oder die Lebensmittelverfügbarkeit. Diesen vielfältigen Anforderungen soll nun durch eine fachlich breiter aufgestellte Kommission begegnet werden. Daher hat die Landesregierung heute in ihrer Kabinettssitzung beschlossen, dass die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder der WKN von 11 auf bis zu 13 erhöht wird.

Die stimmberechtigten Mitglieder der WKN werden für die Dauer von drei Jahren auf Vorschlag des MWK vom niedersächsischen Ministerpräsidenten berufen. Bisher war eine anschließende Wiederberufung für drei Jahre einmal zulässig. Es hat sich wiederholt gezeigt, dass fachliche Anforderungen, zum Beispiel laufende Begutachtungsprozesse, eine weitere Verlängerung erfordern. Deshalb hat die Landesregierung der Option einer zweiten Verlängerung der Mitgliedschaft um drei Jahre in besonderen Fällen zugestimmt. Angesichts des veränderten Aufgabenspektrums soll zukünftig außerdem ein stimmberechtigtes Mitglied aus dem Kreis der Hochschulen für angewandte Wissenschaften berufen werden.

„Die Wissenschaftliche Kommission ist ein für die Landesregierung wertvolles unabhängiges Expertengremium“, so Wissenschaftsminister Falko Mohrs. „Da sich die Anforderungen an das Wissenschaftssystem ständig verändern, wurden auch die Aufgaben der WKN immer wieder angepasst und wurden vielfältiger. Eine Erweiterung der WKN ermöglicht eine wissenschaftlich noch breiter aufgestellte Expertise. Außerdem können die Aufgaben auf mehr Schultern verteilt werden. Deshalb freue ich mich über die Erweiterung des Gremiums und insbesondere auch darüber, dass das Gremium künftig um eine Expertise aus dem Bereich der angewandten Wissenschaften ergänzt wird.“

Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.01.2023

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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