Niedersächsische Staatskanzlei Niedersachsen klar Logo

Landesregierung erklärt Bad Zwischenahn zur selbständigen Gemeinde

Zum 1. Januar 2022 erhält Bad Zwischenahn die Rechtsstellung einer selbständigen Gemeinde. Dies hat das Kabinett in seiner Sitzung am (heutigen) Montag auf Vorschlag des Niedersächsischen Ministers für Inneres und Sport, Boris Pistorius, entschieden. Bad Zwischenahn hatte zuvor einen entsprechenden Antrag gestellt. Mit der neuen Rechtsstellung wird vor allem mehr Bürgernähe beim Vollzug staatlicher Aufgaben verbunden sein.

Zur selbständigen Gemeinde können nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern erklärt werden, wenn ihre Verwaltungskraft dies rechtfertigt und die zweckmäßige Erfüllung der Aufgaben des Landkreises im Übrigen nicht gefährdet wird. Diese Voraussetzungen liegen vor: Neben den bisherigen Aufgaben wird Bad Zwischenahn ab 2022 als selbständige Gemeinde mehrere Aufgaben erfüllen, die zuvor dem Landkreis Ammerland oblagen. Dazu gehören unter anderem Namensänderungen, gewerbe- und gaststättenrechtliche Erlaubnisse und Kontrollen, die Durchführung des Waffengesetzes und des Wohngeldgesetzes sowie Maßnahmen zur Durchsetzung der Schulpflicht.

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.11.2021

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln