Landesregierung gibt grünes Licht für Klinisches Krebsregister Niedersachsen – Rundt: Versorgung krebskranker Menschen in Niedersachsen verbessern
Die niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag beschlossen, den Gesetzentwurf zum Aufbau eines Klinischen Krebsregisters in Niedersachsen (KKN) in den Landtag einzubringen. Das KKN soll die Meldungen von mehr als 5.000 onkologisch tätigen Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie der entsprechenden onkologischen Einrichtungen (Kliniken und Tumorzentren) entgegennehmen. So werden wichtige Erkenntnisse gewonnen, um die Behandlungsqualität zu verbessern. Das KKN soll Anfang 2018 seine Arbeit aufnehmen. Gesundheitsministerin Cornelia Rundt sagte, Ziel sei es, die Qualität der Versorgung krebskranker Menschen in Niedersachsen zu verbessern und flächendeckend sicherzustellen.
Der Gesetzentwurf enthält die Aufgabenbeschreibung für das klinische Krebsregister, definiert die Meldepflichtigen, die Meldeanlässe und legt die Auslösung der Meldepflicht, den Inhalt der Meldung und die Meldewege fest. Darüber hinaus sind Vorschriften für die Nutzung der Daten, für die Rückmeldungen an die meldenden Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Aufsichtsregelungen vorgesehen.
Das KKN wird als eigenständige Einrichtung des Landes in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts eingerichtet. Die neue Behörde soll ihren Sitz in Hannover haben; in ihr werden zunächst bis zu 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sein. Die Aufsicht über diese neue Behörde wird das Niedersächsische Gesundheitsministerium wahrnehmen.
Gesundheitspolitische Maßnahmen können künftig zielgerichteter geplant werden. Krebs stehe nach wie vor nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen an zweiter Stelle der häufigsten Erkrankungen, sagte Rundt. Gerade für ein Flächenland wie Niedersachsen sei die Sicherstellung einer hochwertigen Versorgung eine der wichtigsten Aufgaben. Die klinische Krebsregistrierung liefere wesentliche Erkenntnisse und Impulse für die Qualität und Weiterentwicklung der Diagnostik und Behandlung, die Heilungschancen für erkrankte Bürgerinnen und Bürger würden erhöht.
Hintergrund
Nach der bundesgesetzlichen Regelung zahlen die Krankenversicherungsträger eine Pauschale für die klinische Krebsregistrierung in Höhe von 90 Prozent der Betriebskosten für jeden im Routinebetrieb gemeldeten und nach den von der Krankenkasse festgelegten Förderkriterien anerkannten Neuerkrankungsfall.
Für die kommenden Jahre sind im Landeshaushalt für den Aufbau und Betrieb des KKN Mittel in Höhe von 1,6 bis 2,3 Millionen Euro pro Jahr veranschlagt. Darin enthalten sind: weitere Aufbaukosten, die im Routinebetrieb auf das Land entfallenden zehn Prozent der Betriebskosten sowie die Kosten, die die Krankenversicherungsträger nicht erstatten (beispielsweise für die Erhebung und Verarbeitung landesspezifischer Daten). Die Deutsche Krebshilfe (DKH) unterstützt den Aufbau mit Fördermitteln in Höhe von etwa 480.000 Euro.
Das KKN entsteht zusätzlich zum etablierten und bewährten Epidemiologischen Krebsregister (EKN), das das Auftreten von Krebserkrankungen in einer definierten Bevölkerungsgruppe beobachtet und Aussagen zu Neuerkrankungsraten sowie zeitlichen und regionalen Häufungen trifft. Im Gegensatz dazu liefert das Klinische Krebsregister (KKN) alle Angaben zur Diagnose und Art der Therapie. Im Abgleich mit anderen Einzelfällen sollen so Aussagen zur Qualität der Behandlung und zum Behandlungserfolg getroffen werden.
Beide Krebsregister – KKN und EKN – werden zukünftig über ein gemeinsames Meldeportal erreichbar sein. Den dafür notwendigen Gesetzentwurf zur Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und Registergesetzes des Bundes hat das Kabinett heute zur Beratung im Niedersächsischen Landtag freigegeben. Der Gesetzentwurf definiert auch den Kreis der Nutzerinnen und Nutzer des KKN, die Aufgabenverteilung innerhalb des KKN, die Übermittlung von Daten sowie die Abrechnungs- und Finanzierungsmodalitäten. Betroffenen wird ein Widerspruchsrecht eingeräumt; ebenso haben sie ein Recht auf Auskunft zu den gespeicherten Daten. Ein Wissenschaftlicher Beirat wird zu medizinischen Fragen beraten, die die Verbesserung der Qualität der onkologischen Versorgung durch die klinische Krebsregistrierung betreffen.
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erstellt am:
30.05.2017
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