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Landesregierung gibt grünes Licht für Klinisches Krebsregister Niedersachsen – Rundt: Versorgung krebskranker Menschen in Niedersachsen verbessern

Die niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag beschlossen, den Ge­setzentwurf zum Aufbau eines Klinischen Krebsregisters in Niedersachsen (KKN) in den Landtag einzubringen. Das KKN soll die Meldungen von mehr als 5.000 onkologisch tätigen Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie der entsprechenden onkologi­schen Einrichtungen (Kliniken und Tumorzentren) entgegennehmen. So werden wichtige Er­kenntnisse gewonnen, um die Behandlungsqualität zu verbessern. Das KKN soll Anfang 2018 seine Arbeit aufnehmen. Gesundheitsministerin Cornelia Rundt sagte, Ziel sei es, die Qualität der Versorgung krebskranker Menschen in Niedersachsen zu verbessern und flä­chendeckend sicherzustellen.

Der Gesetzentwurf enthält die Aufgabenbeschreibung für das klinische Krebsregister, defi­niert die Meldepflichtigen, die Meldeanlässe und legt die Auslösung der Meldepflicht, den In­halt der Meldung und die Meldewege fest. Darüber hinaus sind Vorschriften für die Nutzung der Daten, für die Rückmeldungen an die meldenden Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Aufsichtsregelungen vorgesehen.

Das KKN wird als eigenständige Einrichtung des Landes in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts eingerichtet. Die neue Behörde soll ihren Sitz in Hannover haben; in ihr werden zunächst bis zu 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sein. Die Aufsicht über diese neue Behörde wird das Niedersächsische Gesundheitsministerium wahrnehmen.

Gesundheitspolitische Maßnahmen können künftig zielgerichteter geplant werden. Krebs stehe nach wie vor nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen an zweiter Stelle der häufigsten Er­krankungen, sagte Rundt. Gerade für ein Flächenland wie Niedersachsen sei die Sicherstel­lung einer hochwertigen Versorgung eine der wichtigsten Aufgaben. Die klinische Krebsre­gistrierung liefere wesentliche Erkenntnisse und Impulse für die Qualität und Weiterentwick­lung der Diagnostik und Behandlung, die Heilungschancen für erkrankte Bürgerinnen und Bürger würden erhöht.

Hintergrund

Nach der bundesgesetzlichen Regelung zahlen die Krankenversicherungsträger eine Pau­schale für die klinische Krebsregistrierung in Höhe von 90 Prozent der Betriebskosten für je­den im Routinebetrieb gemeldeten und nach den von der Krankenkasse festgelegten Förder­kriterien anerkannten Neuerkrankungsfall.

Für die kommenden Jahre sind im Landeshaushalt für den Aufbau und Betrieb des KKN Mit­tel in Höhe von 1,6 bis 2,3 Millionen Euro pro Jahr veranschlagt. Darin enthalten sind: wei­tere Auf­baukosten, die im Routinebetrieb auf das Land entfallenden zehn Prozent der Be­triebskosten sowie die Kosten, die die Krankenversicherungsträger nicht erstatten (beispiels­weise für die Erhebung und Verarbeitung landesspezifischer Daten). Die Deutsche Krebs­hilfe (DKH) un­terstützt den Aufbau mit Fördermitteln in Höhe von etwa 480.000 Euro.

Das KKN entsteht zusätzlich zum etablierten und bewährten Epidemiologischen Krebsregis­ter (EKN), das das Auftreten von Krebserkrankungen in einer definierten Bevölkerungs­gruppe beobachtet und Aussagen zu Neuerkrankungsraten sowie zeitlichen und regionalen Häufungen trifft. Im Gegensatz dazu liefert das Klinische Krebsregister (KKN) alle Angaben zur Diagnose und Art der Therapie. Im Abgleich mit anderen Einzelfällen sollen so Aussagen zur Qualität der Behandlung und zum Behandlungserfolg getroffen werden.

Beide Krebsregister – KKN und EKN – werden zukünftig über ein gemeinsames Meldeportal erreichbar sein. Den dafür notwendigen Gesetzentwurf zur Umsetzung des Krebsfrüherken­nungs- und Registergesetzes des Bundes hat das Kabinett heute zur Beratung im Nieder­sächsischen Landtag freigegeben. Der Gesetzentwurf definiert auch den Kreis der Nutzerin­nen und Nutzer des KKN, die Aufgabenverteilung innerhalb des KKN, die Übermittlung von Daten sowie die Abrechnungs- und Finanzierungsmodalitäten. Betroffenen wird ein Wider­spruchsrecht eingeräumt; ebenso haben sie ein Recht auf Auskunft zu den gespeicherten Daten. Ein Wissenschaftlicher Beirat wird zu medizinischen Fragen beraten, die die Verbes­serung der Qualität der onkologischen Versorgung durch die klinische Krebsregistrierung be­treffen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.05.2017

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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