Landesregierung möchte Wassergesetz modernisieren – Den Anforderungen der Klimaanpassung gerecht werden und Zulassungsverfahren beschleunigen
Die Landesregierung hat am (heutigen) Montag einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem das Niedersächsische Wassergesetz (NWG) geändert werden soll. Die betroffenen Verbände erhalten jetzt die Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Mit der Gesetzesänderung soll zum einen auf die Anforderungen der Klimafolgenanpassung reagiert und zum anderen eine Vereinfachung und Beschleunigung von Zulassungsverfahren erreicht werden.
Der Klimawandel wirkt sich vielfältig auf die Wasserwirtschaft aus, unter anderem durch zunehmende Starkregen- und Hochwasserereignisse, durch Trockenheit, niedrige Wasserstände von Flüssen, Seen und Grundwasser. Im Ergebnis gibt es auch eine zunehmende Konkurrenz um die Ressource Wasser. Um darauf reagieren und die knapper werdenden Ressourcen besser nutzen zu können, schlägt der Gesetzentwurf vor, dass verschiedene Wasserentnahmen aus Flüssen oder dem Grundwasser, die bisher ohne jede Erlaubnis möglich waren, jetzt den Wasserbehörden mitgeteilt und dort geprüft werden müssen.
In Gebieten, in denen die Grundwasserressourcen bereits stark genutzt werden, zielt der Entwurf außerdem bessere Möglichkeiten für die Wasserbehörden ab, im Notfall die Entnahmerechte einschränken zu können. Bei der landwirtschaftlichen Feldberegnung sollen die Beregnungsverbände, zu denen sich Landwirte und Landwirtinnen zusammenschließen, gestärkt werden. So könnte die Wassernutzung besser koordiniert werden Weiterhin soll die positive Wirkung von Waldflächen für das Klima und die Wasserwirtschaft zukünftig anerkannt werden.
Für den sparsamen Umgang mit Wasser sollen die Gemeinden die Befugnis bekommen, sogenannte Zisternensatzungen zu erlassen, damit vermehrt Niederschlags- oder Grauwasser gespeichert wird.
Wasserversorger wiederum sollen ausdrücklich ermächtigt werden, ihre Entgelte so zu gestalten, dass ein sparsamer Umgang besser finanziell belohnt wird. Um die Trinkwasserressourcen in Wasserschutzgebieten besser zu sichern, soll der Gesetzentwurf zudem die Möglichkeit einschränken, dort nach Erdöl oder Erdgas zu bohren.
Dem landesweiten Hochwasserschutz soll die Einführung eines Hochwasserschutzregisters dienen, in dem die Informationen über Deiche und Schutzanlagen zusammengefasst und damit für übergreifende Kooperationen und Planungen effizienter nutzbar werden.
Im Interesse der Verfahrensvereinfachung soll der Gesetzentwurf die Voraussetzung dafür schaffen, in größerem Umfang als bisher Niederschlagswasser zu versickern oder Renaturierungen an Gewässern umzusetzen, ohne dass dafür eine umfangreiche Erlaubnis eingeholt werden muss. Alle Maßnahmen zur Verbesserung des natürlichen und technischen Hochwasser- und Küstenschutzes sollen dadurch unterstützt werden, dass das Gesetz ausdrücklich ein „überragendes öffentliches Interesse“ daran festlegt. Schließlich enthält der Entwurf eine Erweiterung der Fälle, in denen eine Genehmigung nach bestimmter Zeit als erteilt gilt (Genehmigungsfiktion), außerdem Beschleunigungen für Vorhaben zur Erzeugung regenerativer Energie (z.B. Floating-PV) sowie Verfahrensvereinfachungen bei der Zulassung eines Hafenausbaus oder einer Gewässerrenaturierung.
Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer: „Die Klimakrise und die damit einhergehende Wasserkrise beschleunigen sich. Daher müssen wir auch im Wasserrecht bei Genehmigungen schneller, zielorientierter und einfacher werden, vor allem wenn sie dem Hochwasser-, Natur- und Klimaschutz betreffen. Wir haben eine Reihe von Ideen entwickelt, um das Wasserrecht in Niedersachsen an die großen Veränderungen der Gegenwart anzupassen und zu verbessern. Wasser ist unsere Lebensgrundlage und unverzichtbare Daseinsvorsorge. Mit einem modernen Wasserrecht wollen wir uns sowohl auf zu viel Wasser – wie bei Hochwasser und Starkregen – besser vorbereiten, aber auch dem Mangel bei Dürre und Trockenheit entgegenwirken. Ziel muss es sein, dass wir auch in Zukunft immer ausreichend sauberes Wasser zur Verfügung haben – für Mensch, Landwirtschaft und Umwelt.“
Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@mu.niedersachsen.de
Artikel-Informationen
erstellt am:
23.06.2025
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833