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Landesregierung schlägt Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz vor – Einbringung in den Landtag

Das Land Niedersachsen hat sich in der laufenden Legislaturperiode bereits freiwillig an den Ausgaben der Tierseuchenkasse an vorbeugenden Seuchenbekämpfungsmaßnahmen für Geflügel und Ziegen beteiligt. Nun soll dies auch ausdrücklich rechtlich verankert werden. Das Kabinett hat dafür in seiner Sitzung am (heutigen) Dienstag der Einbringung eines Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (AGTierGesG) in den Landtag zugestimmt.

Für Pferde, Rinder, Schweine und Schafe ist die Beteiligung des Landes Niedersachsen bereits im AGTierGesG festgelegt. Mit dem Änderungsgesetz soll nun Niedersachsen die Aufnahme des Geflügels und der Ziegen im Hinblick auf eine Beteiligung des Landes an den Kosten der vorbeugenden Seuchenbekämpfung fest etabliert werden. Insbesondere unter Berücksichtigung der erheblich gestiegenen wirtschaftlichen Bedeutung der Geflügelwirtschaft und einer Gleichbehandlung der Geflügel-, Rinder- und Schweinehalterinnen und -halter, sieht die Landesregierung dies als einen notwendigen Schritt an.

Für eine effektive Überwachung von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen soll außerdem eine Rechtsgrundlage zum Abruf von Daten im Fall der Feststellung des Verdachts oder des Ausbruchs einer anzeigepflichtigen Tierseuche von den kommunalen Veterinärbehörden und dem Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) geschaffen werden. Mit Blick auf die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Tierseuchenkasse im Seuchenfall wird eine Klarstellung zur Investition der Rücklagen nur in geschützten Geldanlagen vorgeschlagen.

Schließlich enthält der Gesetzentwurf Anpassungen, Klarstellungen und Verweise, insbesondere in Bezug auf die Neuordnung des seit April 2021 umzusetzenden europäischen Tiergesundheitsrechts, dem Animal Health LAW (AHL).

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.06.2022

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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