Artikel-Informationen
erstellt am:
15.10.2024
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833
Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag beschlossen, über den Bundesrat Maßnahmen zur konsequenteren Verfolgung von Angriffen auf Telekommunikations-, Energie- und Wasserleitungen zu fordern. Angriffe auf Energie- und Telekommunikationsnetze sind strafbar und können erhebliche Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Die einschlägigen Normen sind jedoch unsystematisch, lückenhaft und müssen an die aktuellen Bedrohungsszenarien angepasst werden.
Zuständig für die Aktualisierung des Strafgesetzbuches ist der Bund. Niedersachsen ist, als Energieland Nummer eins, Heimat eines der bundesweit besten Glasfasernetze und damit als Transitland für das gesamte Bundesgebiet in einer besonderen Rolle. Die Landesregierung hat daher die einschlägigen Normen geprüft und Maßnahmen erarbeitet, wie sie an den aktuellen Stand der Technik und wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Entwicklung angepasst werden können. Dazu gehört, das Strafmaß bei vorsätzlichen Angriffen zu erhöhen, eine einheitliche Strafbarkeit bei fahrlässiger Beschädigung von Leitungen zu ermöglichen sowie den Schutz aller Leitungen in einer einzigen statt mehreren Strafnormen zusammenzufassen.
Wirtschafts- und Digitalisierungsminister Olaf Lies: „Gute Infrastruktur will nicht nur gebaut, sondern auch geschützt werden. Dazu gehören vorrangig technische Maßnahmen, aber wir müssen auch durch praxistaugliche, zeitgerechte Strafnormen abschrecken. Angriffe auf die Infrastruktur, die uns allen dienen soll, werden wir nicht hinnehmen.“
Hintergrund zum Strafrecht:
Die einschlägigen Normen sind Teil des Strafgesetzbuches (StGB). Beschädigungen von Telekommunikationsleitungen sind in § 317 StGB geregelt, Angriffe auf alle anderen Arten von Versorgungsleitungen in § 316 b StGB. Wieso dazu unterschiedliche Normen existieren, ist für die Landesregierung nicht nachvollziehbar. Beide Normen und ihre Strafandrohungen unterscheiden sich erheblich, was sachlich nicht zu erklären ist.
Beispielsweise wird die Herbeiführung eines Stromausfalls in § 316 b StGB mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bestraft. Wer stattdessen eine Unterseeleitung oder einen Knotenpunkt des Telekommunikationsnetzes stört, von dem potenziell ganz Deutschland abhängig ist, wird nach § 317 StGB nur mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft. Das wird der Bedeutung der Telekommunikation nicht mehr gerecht.
Ein weiteres Beispiel: Fahrlässige Beschädigungen und sogar Gefährdungen von Telekommunikationsleitungen werden bestraft, von Energie- und Wasserleitungen hingegen nicht. Das wiederum benachteiligt ohne erkennbaren Grund die Energie- und Wassernetze. Die Bundesratsinitiative zeigt diese und weitere Ungleichgewichte auf und unterbreitet Vorschläge, wie sie behoben werden können.
Hintergrund zur Bedrohungslage:
Zuverlässige, leistungsfähige Infrastruktur ist Grundlage für unsere Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung, von Verkehrswegen über Abwasserleitungen hin zu Glasfaser- und Mobilfunknetzen. Der fortschrittliche Ausbau der Infrastruktur ist wesentlicher Standortfaktor für Deutschland und Niedersachsen. Ein Ausfall der Telekommunikations- oder Energienetze hingegen würde Deutschland zum Erliegen bringen.
Derartige Angriffe häufen sich in Europa: Im Juli 2024 wurden Glasfasernetze in Frankreich angegriffen, 2023 die Gaspipeline Nordstream 2, 2022 das interne Kommunikationsnetz der Deutschen Bahn. Folge waren Ausfälle des Internets, eine Bedrohung der Energieversorgung und bundesweite Zugausfälle.
Auch fahrlässige Beschädigungen bedeuten eine erhebliche Gefahr: So wurde im Februar 2023 der Flughafen Frankfurt durch die Beschädigung von Glasfaserleitungen bei Bauarbeiten weitgehend lahmgelegt. Solche Vorfälle zeigen die Verwundbarkeit der Gesellschaft und Wirtschaft gegenüber Schäden an Leitungen auf.
Die Energiewende verschärft dies noch weiter: Elektrische Energie wird immer weniger lokal hergestellt, sondern mehr und mehr von der Küste und insbesondere aus Niedersachsen als dem Energieland Nummer Eins in das gesamte Land transportiert. Je weiter die Energiewende voranschreitet, desto wichtiger ist der Schutz von Überlandleitungen. Für Telekommunikationsleitungen gilt dies ebenso.
Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@mw.niedersachsen.de.
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erstellt am:
15.10.2024
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833