Niedersächsische Staatskanzlei Niedersachsen klar Logo

Landesregierung sichert Gewerbesteueraufkommen der Offshore-Windparks für Niedersachsens Kommunen durch geänderte Verordnung

Die Landesregierung hat am (heutigen) Montag eine Änderung der Verordnung über die Erhebung der Gewerbe- und der Grundsteuer in gemeindefreien Gebieten beschlossen. Damit sichert sie das Gewerbesteueraufkommen vor allem für Offshore-Windparks vor der niedersächsischen Nordseeküste für Niedersachsens Kommunen dauerhaft ab.

Durch die Änderung kommt ab 2026 der wesentliche Teil der Gewerbesteuer-Einnahmen für diese Windparks der Stadt Wilhelmshaven zu. Bleiben die Rahmenbedingungen gleich, handelt es sich um rund 110 Millionen Euro jährlich. Davon werden über den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) rund 65 Millionen Euro auf andere niedersächsische Kommunen umverteilt. Das Land Niedersachsen und der Bund erhalten gemeinsam – wie bislang auch – über die Gewerbesteuerumlage rund neun Millionen Euro. Insgesamt verbleiben also rund 36 Millionen Euro im Haushalt der Stadt Wilhelmshaven.

Wilhelmshaven wird dadurch voraussichtlich keine Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben mehr aus dem KFA erhalten und zudem eine Finanzausgleichsumlage zahlen müssen. Ein erheblicher Teil der Mehreinnahmen wird so allen anderen Gemeinden über den horizontalen KFA zugutekommen. Berechnungen des Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung auf Basis des KFA 2025 haben ergeben, dass bei der Stadt Wilhelmshaven ein besonders großer Umverteilungseffekt erzielt werden kann.

Die Entscheidung, die Hebeberechtigung einer einzelnen Gemeinde zuzuweisen, ist zudem aus Gründen der Rechtssicherheit und Praktikabilität gefallen. Auch Schleswig-Holstein hat mit der Gemeinde Helgoland schon seit 2007 nur eine Gemeinde für die Erhebung der Offshore-Gewerbesteuer eingesetzt. Mecklenburg-Vorpommern plant ebenfalls die Zuweisung an eine Gemeinde.

Finanzminister Gerald Heere: „Wir verhindern, dass viel Geld aus Niedersachsen abfließt und sichern durch diese gut abgewogene Entscheidung Steuereinnahmen im dreistelligen Millionenbereich dauerhaft für unsere Kommunen ab. Die Landesregierung zeigt damit einmal mehr, dass ihr die Belange der niedersächsischen Kreise, Städte und Gemeinden sehr wichtig sind.“

Hintergrund der Änderung ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 3. Dezember 2024. Zuvor hatte das Land Niedersachsen in bestimmten gemeinde- und kreisfreien Gebieten die Gewerbesteuer selbst erhoben. Dies betraf vor allem Offshore-Windparks vor der Nordseeküste. Nachdem diese Praxis erstinstanzlich bestätigt worden war, entschied der Bundesfinanzhof anders: Die Hebeberechtigung für die Gewerbesteuer für Betriebsstätte im Küstenmeer dürfe ausschließlich auf eine oder mehrere Gemeinden übertragen werden.

Ohne eine Änderung der Verordnung würde die Gewerbesteuer an die Kommunen gehen, in denen die Betreiber der Windparks vor der niedersächsischen Küste ihre Geschäftsleitung haben. Diese liegen aber oftmals nicht in Niedersachsen. Dem Land und seinen Kommunen würden so erhebliche Steuereinahmen entgehen, die ohne eine Änderung der Verordnung zu zwei Drittel in andere Länder abfließen würden. Die Landesregierung wird die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen auf die Stadt Wilhelmshaven und die Umverteilungseffekte über den KFA in regelmäßigen Abständen überprüfen. Zudem soll mit den betroffenen Kommunen und den Kommunalen Spitzenverbänden zu Beginn des kommenden Jahres über das weitere Vorgehen gesprochen werden.

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@mf.niedersachsen.de

Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.12.2025

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946

http://www.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln