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Landesregierung will Verfahren zur Arbeit im EU-Ausland erleichtern – Weniger bürokratische Hürden helfen insbesondere KMU

Im Zuge der anhaltenden Kritik an den hohen bürokratischen Hürden des Entsenderechts von Arbeitnehmern in das EU-Ausland und den unterschiedlichen nationalen Regelungen hat die Landesregierung in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag eine Bundesratsinitiative für ein vereinfachtes Antragsverfahren für die sogenannte A1-Bescheinigung auf den Weg gebracht.

In der vom Kabinett beschlossenen Bundesratsinitiative wird die Bundesregierung aufgefordert, gegenüber der Europäischen Union für eine Änderung der Regelungen zur A1-Bescheiniung einzutreten: So sollen Dienst- und Geschäftsreisen von Beschäftigten bis zu einer Woche ohne Meldung sowie ohne Vorlage weiterer Unterlagen und Verpflichtungen ermöglicht werden. Außerdem soll eine EU-weite Online-Meldeplattform eingeführt werden, um das Antragsverfahren zu vereinfachen und Schwarzarbeit sowie Sozialdumping bei der Entsendung von Arbeitnehmern zu bekämpfen. Profitieren sollen von diesen Änderungen alle international tätigen Unternehmen und Institutionen, die kurze oder kurzfristige Geschäftsreisen ins EU-Ausland unternehmen – insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen.

Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: „Gerade für kleine und mittlere Unternehmen sind die derzeitigen Vorgaben eine hohe Belastung. Kurzfristige Arbeitseinsätze im EU-Ausland sind kaum möglich, weil sich die Bearbeitungszeiten der A1-Bescheinigungen über mehrere Wochen ziehen und die unterschiedlichen nationalen Verfahrensweisen unverhältnismäßig lange Vorlauf brauchen – das ist einfach nicht zeitgemäß. In einer globalisierten und vernetzen EU müssen spontane Arbeitseinsätze ohne einen riesigen bürokratischen Aufwand und mit klarem Blick auf die Wirtschaftlichkeit möglich sein.“

Hintergrund der Initiative: Damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während einer Beschäftigung im EU-Ausland nachweisen können, dass sie für diese Zeit der Sozialversicherung ihres Heimatstaates unterliegen, ist seit 2010 eine A1-Bescheinigung erforderlich. Seit dem 1. Januar 2019 gibt es hierfür ein elektronisches Antragsverfahren. Neben der A1-Bescheinigung werden von den Behörden des jeweiligen Mitgliedsstaats zahlreiche weitere Melde- und Informationspflichten verlang. Hierdurch soll den Behörden die arbeits- und sozialrechtliche Aufsicht und Kontrolle ermöglicht werden.

Allerdings dauern die Bearbeitungszeiten der A1-Bescheinigungen teilweise mehrere Wochen. Hierdurch sind kurzfristige Arbeitseinsätze im Ausland nicht oder nur unter komplizierten Voraussetzungen möglich, was wiederum den grenzüberschreitenden Personen-, Handels- und Dienstleistungsverkehr erschwert und somit ein großes Hemmnis für den europäischen Binnenmarkt darstellt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.01.2020

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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