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Liberale Jüdische Gemeinde Hannover erhält Körperschaftsrechte

Das Kabinett der Niedersächsischen Landesregierung hat in seiner Sitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen, der Liberalen Jüdischen Gemeinde Hannover die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verleihen. Sie ist damit die erste liberale jüdische Gemeinde, der die Körperschaftsrechte in Niedersachsen verliehen werden. Diesen Status bereits inne haben die jüdischen Gemeinden in Osnabrück, Braunschweig und Hannover.

Die Körperschaftsrechte ermöglichen unter anderem, von den Gemeindemitgliedern Steuern zu erheben sowie öffentlich-rechtliche Untergliederungen und weitere Institutionen mit Rechtsfähigkeit, wie etwa Anstalten und Stiftungen zu bilden. Das so genannte Parochialrecht bewirkt, dass die Zugehörigkeit zu einer Kirchengemeinde allein durch Wohnsitznahme, etwa durch Zuzug, und nicht durch ausdrücklichen Beitritt des Konfessionsmitglieds begründet wird. Darüber hinaus erhält die Liberale Jüdische Gemeinde Hannover mit dem so genannten „Ewigkeitsrecht“ künftig auch die Möglichkeit, Trägerin eines Friedhofs zu werden.

Nach Artikel 140 GG sind einer Religionsgemeinschaft auf ihren Antrag hin Körperschaftsrechte zu verleihen, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr auf Dauer bietet. Die Liberale Jüdische Gemeinde Hannover, die sich dem progressiven Judentum verbunden fühlt, besteht seit 1995. Sie war damals die erste ihrer Art in Niedersachsen seit dem Zweiten Weltkrieg und konnte die Zahl ihrer Mitglieder seit 1995 nahezu verzehnfachen: von 79 auf inzwischen mehr als 700 Mitglieder. Die Gemeinde verfügt über ein eigenes „Zentrum für jüdische Studien, Kultur und gesellschaftlichen Dialog“, das wiederum eine Synagoge, eine jüdische Kindertagesstätte, eine jüdische Sonntagsschule, ein Jugendzentrum, ein Kultur- und Bildungszentrum, die Jüdische Bibliothek Hannover sowie eine Sozial- und Migrationsstelle beherbergt. Im interreligiösen wie im interkulturellen Bereich arbeitet die Gemeinde mit staatlichen Institutionen und Institutionen anderer Religionsgemeinschaften eng zusammen. Nach Auffassung der Niedersächsischen Landesregierung ist sie organisatorisch und institutionell in der Lage, die Rechte, die sich aus dem Körperschaftsstatus ergeben, auszuüben.

Die Liberale Jüdische Gemeinde sei eine Bereicherung für das kulturelle, religiöse und geistliche Leben in Hannover, so Kultus-Staatssekretär Peter Bräth. Mit dem heutigen Beschluss habe die Landesregierung unterstrichen, dass jüdisches Leben ein fester Bestandteil Niedersachsens sei und bleiben werden.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.07.2013

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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