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Maßnahmenpaket bringt Werkvertragsarbeitnehmern schnelle Hilfe

Das niedersächsische Kabinett hat in seiner Sitzung am (heutigen) Dienstag ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und zur Besserstellung von Werkvertragsarbeitnehmern beschlossen. Schwerpunkte sind die schnelle Verbesserung der Lebens- und Arbeitssituation von angeworbenen Arbeitskräften sowie eine Bundesratsinitiative zur Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und des Betriebsverfassungsgesetzes. Diese Initiativen ergänzen die bereits in den Vormonaten auf den Weg gebrachten Bundesratsinitiativen zur Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns sowie zur Bekämpfung des Menschenhandels. Kein anderes Land geht so umfassend gegen den massiven Missbrauch von Werkverträgen vor wie Niedersachsen.

Nach Ansicht der Landesregierung muss die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung an strengere Kriterien gebunden werden, um Missbrauch zu unterbinden. Gleichzeitig soll das Recht der Betriebsräte gesetzlich klargestellt werden, von den Unternehmensleitungen rechtzeitig und umfassend über den beabsichtigten Einsatz von Werkvertragsbeschäftigten informiert zu werden. Der Ersatz von Stammbeschäftigten durch Werkvertragsarbeitnehmer soll der Zustimmung des Betriebsrats bedürfen. Zudem sollen Betriebsräte auch die arbeitsschutzrechtlichen Interessen von Werkvertragsarbeitnehmern vertreten dürfen. Diese Punkte sind Bestandteil einer vom Wirtschaftsministerium erarbeiteten Bundesratsinitiative, die im September in die Länderkammer eingebracht wird.

Sofort wird die Landesregierung die Verbesserung der Unterkunftssituation ausländischer Werkvertragsarbeitnehmer angehen. In einem engen Schulterschluss mit den kommunalen Spitzenverbänden wurde in den vergangenen zwei Wochen unter Federführung des Sozialministeriums ein Kriterienkatalog entwickelt, der bauliche Anforderungen an sichere und gesunde Unterkünfte im Sinn des § 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) konkretisiert. Dabei wurden die in einer Reihe von Kommunen entwickelten und angewandten Leitfäden berücksichtigt. Der Kriterienkatalog soll insbesondere dazu dienen, eine einheitliche Vorgehensweise aller niedersächsischen Kommunen zu gewährleisten. Den unteren Bauaufsichtsbehörden soll der Rücken gestärkt werden.

Die Landesregierung empfiehlt den unteren Bauaufsichtsbehörden in Niedersachsen, die „Technischen Regeln für Arbeitsstätten – Unterkünfte – ASR A4.4“ als Grundlage und Mindestanforderung heranzuziehen. Darin ist u.a. festgelegt, dass für jeden Bewohner einer Unterkunft mindestens acht Quadratmeter Nutzfläche vorhanden sein müssen. Zudem werden Kriterien zur Qualität und Ausstattung der Unterkunft genannt.

In den technischen Regeln ist die getrennte Unterbringung von Männern und Frauen definiert. Generell gilt: Kinder gehören nicht in Unterkünfte für Beschäftigte! Es ist folglich verfehlt, Mindestgrößen für die Unterbringung von Kindern zu definieren. Wenn Kinder die Beschäftigten begleiten, müssen die Familien gemeinsam in eine richtige Wohnung ziehen!

Mit den skizzierten Vorschlägen sichert die Landesregierung eine unmittelbare und sofortige Wirkung auf die Unterbringung der Beschäftigten. Es gibt bereits jetzt sofort anwendbare gesetzliche Regelungen, deren konsequente Gewährleistung die Situation der Betroffenen rasch, nachhaltig verbessern wird.

Die Landesregierung beabsichtigt im Benehmen mit den Kommunalen Spitzenverbänden zukünftig auch die skizzierten Handlungsempfehlungen in einen Erlass zu fassen. Schon jetzt aber vereinbaren Landesregierung und Kommunen eine unmittelbare Umsetzung der Handlungsempfehlungen.

 

Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.08.2013

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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