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Medienstaatsvertrag löst Rundfunkstaatsvertrag ab und setzt EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste um

Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag den Entwurf eines Staatsvertrages zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland gebilligt und den Vertragstext dem Landtag zur Unterrichtung zugeleitet. Zuvor hatten die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder auf ihrer Konferenz am 5. Dezember 2019 politisches Einvernehmen über den Vertrag erzielt.

Der Staatsvertrag soll die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste im Hinblick auf sich verändernde Marktgegebenheiten umsetzen. Er umfasst den neuen Medienstaatsvertrag, der den Rundfunkstaatsvertrag ersetzen soll, Anpassungen des Jugendmedienschutzstaatsvertrages und redaktionelle Änderungen weiterer Staatsverträge. Der Anwendungsbereich des Medienstaatsvertrages geht weit über den Rundfunkbereich hinaus und erfasst nunmehr auch Medienplattformen (Beispiel: Magenta TV), Benutzeroberflächen, Medienintermediäre (Beispiel: Suchmaschinen) und Video-Sharing-Dienste (Beispiel: Youtube). Die Anbieter dieser Dienste haben im Laufe der Jahre immer mehr die Rolle von „Gatekeepern“ für audiovisuelle Inhalte übernommen und üben einen erheblichen Einfluss auf die Meinungsvielfalt aus.

Wegen der erheblich gestiegenen Bedeutung von digitalen Medien auf Abruf war die Bezeichnung „Rundfunkstaatsvertrag“ nicht mehr zeitgemäß. Die grundlegende Novellierung der Medienordnung in Deutschland war Anlass, den Staatsvertrag neu zu fassen. Für lineare Rundfunkprogramme sieht der Staatsvertragsentwurf verschiedene Erleichterungen vor. So soll zum Beispiel nicht mehr alles, was Rundfunk ist, zulassungspflichtig sein. Außerdem sollen die Möglichkeiten der Fernsehwerbung erweitert werden. Demgegenüber enthält er neue Vorgaben für nicht lineare Abrufmedien wie zum Beispiel hinsichtlich ihrer Transparenz und Diskriminierungsfreiheit sowie der Auffindbarkeit von audiovisuellen Inhalten. Insgesamt zielt der Staatsvertrag darauf ab, langfristig die Regelungsdichte in Bezug auf den derzeit hochregulierten Rundfunk und die wenig regulierten Telemedien anzugleichen und die Meinungsvielfalt auch im Umfeld von marktmächtigen Anbietern immer neuer digitaler Dienste wie TuneIn oder DAZN (Streaming-Anbieter) zu gewährleisten.

Vorgesehen ist, dass die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder nach der Unterrichtung der Landtage und der Notifizierung relevanter Regelungen bei der EU-Kommission den Staatsvertrag unterzeichnen und die Neuregelung nach der Ratifizierung in allen 16 Landesparlamenten im September 2020 in Kraft tritt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.01.2020
zuletzt aktualisiert am:
15.01.2020

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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