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Mehr Freiheit, weniger Bürokratie: Niedersachsen stärkt seine Hochschulen – Landesregierung bringt Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes auf den Weg

Mit der Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) will die Landesregierung die Hochschullandschaft Niedersachsens umfassend modernisieren und die strategische Weiterentwicklung der Hochschulen in den Bereichen Autonomie, Verantwortung, Governance, Studium und Lehre sowie Transfer nachhaltig stärken. Am (heutigen) Montag hat das Kabinett den „Entwurf eines Gesetzes zur strategischen Weiterentwicklung der Hochschulen“ zur Verbandsbeteiligung freigegeben.

„Mit der NHG‑Novelle wollen wir unsere Hochschulen zukunftssicher aufstellen. Der Entwurf verschlankt Entscheidungsprozesse, stärkt die Eigenverantwortung der Hochschulen und ermöglicht ihnen, ihre Profile noch gezielter und strategischer weiterzuentwickeln. Als Land wollen wir klare, moderne Leitplanken setzen, vertrauen aber bewusst auf die Kraft der Wissenschaftsfreiheit“, sagt Niedersachsens Wissenschaftsminister Falko Mohrs. „Ebenso wichtig wie der Abbau von Bürokratie ist uns, dass die Reform den Menschen zugutekommt: Studierende erhalten mehr Unterstützung und Flexibilität, Beschäftigte verlässlichere Karriereperspektiven und Forschende und Lehrende ein innovatives Umfeld, in dem sie frei von politischer Einflussnahme arbeiten können. Der intensive Austausch mit allen Beteiligten in den vergangenen Monaten hat sich gelohnt. Mit diesem Gesetzesentwurf verleihen wir Niedersachsens Wissenschafts- und Innovationskraft einen deutlichen, nachhaltigen Schub.“

Mit der Reform sollen neue Freiräume geschaffen, die Verantwortung der Hochschulen gestärkt sowie Innovation, Transfer und Profilentwicklung stärker in den Mittelpunkt gerückt werden. Gleichzeitig sollen die Bedingungen für Beschäftigte, Studierende und Forschende inklusiver, moderner und verlässlicher gestaltet werden.

Der Entwurf ist das Ergebnis eines intensiven Austauschs innerhalb der Landesregierung sowie mit der Landeshochschulkonferenz, Gewerkschaften und Verbänden. Zudem wurden erfolgreiche Regelungen anderer Bundesländer ausgewertet und für Niedersachsen weiterentwickelt.

Hochschulen erhalten mehr Autonomie

Die NHG‑Novelle sieht vor, den Gestaltungsraum der Hochschulen deutlich zu erweitern.
So sollen Hochschulen künftig eigenständiger über die Einrichtung oder Änderung von Studiengängen entscheiden können.

Nur bei Studiengängen mit besonderem Landesinteresse – etwa im Bereich des Lehramts – bleiben Zielvereinbarungen mit dem Land bestehen. Das reduziert Bürokratie und schafft mehr Flexibilität.

Mit der Einführung eines Promotionsrechts für Hochschulen für angewandte Wissenschaften soll zudem ein wettbewerbsfähiges Modell geschaffen werden, das neue Karrierewege eröffnet und die Profilbildung stärkt.

Auch im Bereich der Infrastruktur sollen Hochschulen handlungsstärker werden: Die geplante Ausweisung eines eigenen Baubudgets soll es den Hochschulen ermöglichen, auch größere Bau- und Sanierungsvorhaben (GNUE) schneller und eigenständig umzusetzen, da langwierige Abstimmungs- und Prüfprozesse reduziert werden oder entfallen sollen.

Die Studierendenwerke sollen auch Dritte mit Mensaleistungen zu marktüblichen Entgelten versorgen können. Hierdurch können die Studierendenwerke noch wirtschaftlicher agieren und so ihre Einnahmen sowie die Preise für Studierende stabilisieren.

Studium, Lehre und Gute Arbeit: bessere Bedingungen für alle

Mit der Novelle sollen die Rahmenbedingungen für Studium und Arbeit an Niedersachsens Hochschulen spürbar verbessert werden: Studierende sollen von mehr Flexibilität profitieren, etwa durch die Option eines Orientierungsstudiums zur fundierteren Studienwahl, die Möglichkeit eines Gebührenerlasses in finanziellen Notlagen sowie einer Berücksichtigung von besonderem sozialen Engagement beim Studienguthaben.

Beschäftigte in Hochschulen sollen verlässlichere Perspektiven erhalten. Durch die Einführung verpflichtender Dauerstellenkonzepte sollen Befristungen verringert und dauerhafte Aufgaben verstärkt mit unbefristetem Personal besetzt werden. So soll sowohl für die Hochschulen als auch die Beschäftigten mehr Planbarkeit, Transparenz und Verlässlichkeit im Wissenschaftsbetrieb geschaffen werden.

Außerdem sollen modernere und verlässlichere Karrierewege entstehen. Neue Stellenkategorien wie Lecturer, Senior Lecturer, Researcher und Wissenschaftsmanagerinnen und Wissenschaftsmanager sowie die Ermöglichung von Tandemprofessuren an Hochschulen für angewandte Wissenschaften sollen neue, eigenständige Perspektiven jenseits klassischer Professuren eröffnen.

Innovation fördern: Transfer, Gründungen und Third Mission

Um den Wissens- und Technologietransfer zu beschleunigen, setzt der Gesetzentwurf neue Impulse für die Third Mission. Hochschulen sollen die Gründung von Start‑ups besser unterstützen können, etwa durch die Bereitstellung geeigneter Infrastruktur für Absolventinnen und Absolventen (beispielsweise Labore, Technik) oder Freisemester für unternehmerisch engagierte Professorinnen und Professoren.

Das soll Unternehmensgründungen aus den Hochschulen heraus erleichtern und den Wirtschafts- und Innovationsstandort Niedersachsen stärken.

Internationalisierung, Gleichstellung und Diversity: Hochschulen werden offener und flexibler

Die Landesregierung plant, Hochschulen zu verpflichten, Barrierefreiheit und die UN‑Behindertenrechtskonvention zu berücksichtigen. Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sollen möglichst selbstbestimmt am Hochschulleben teilnehmen können.

Außerdem sollen mit der Novelle die Rechte von Studierenden und Beschäftigten durch einen klaren Auftrag zur Diskriminierungs-, Machtmissbrauchs- und Gewaltprävention gestärkt werden. Die Hochschulen sollen klare und verlässliche Standards sowie verbindliche Präventions-, Beschwerde- und Sanktionsstrukturen etablieren.

Die Hochschulen sollen künftig in einer Ordnung regeln können, dass an anderen, insbesondere internationalen Hochschulen eingeschriebene Studierende sowie Weiterbildungsstudierende (Gaststudierende) ohne hiesige Immatrikulation berechtigt sind, Leistungen der Hochschule wie eigene Studierende in Anspruch zu nehmen, beispielsweise bei der Nutzung von Hochschuleinrichtungen, Bibliotheken und Mensen sowie bei der Teilnahme an Veranstaltungen. Das ist ein starker Impuls für die Internationalisierung.

Ein weiterer Schwerpunkt des Entwurfs liegt auf der besseren Vereinbarkeit von Familie und Studium oder Beruf. Beispielsweise könnten die Hochschulen künftig regeln, dass Prüfungen auch während eines Urlaubssemesters abgelegt werden können, wenn die Gründe für das Urlaubssemester familiäre Pflege- oder Betreuungsaufgaben sind. Mit Blick auf Pflege- oder Betreuungsaufgaben soll auch die Verbeamtungsaltersgrenze für Professorinnen und Professoren flexibler angewandt werden können.

Strategische Governance: Klarere Zuständigkeiten, schnellere Entscheidungen

Mit der Novelle sollen die Hochschulleitungen gestärkt und klare Zuständigkeiten geschaffen werden. Präsidentinnen und Präsidenten sollen die Möglichkeit erhalten, strategisch bedeutsame Entscheidungen im Präsidium an sich zu ziehen. Damit soll die strategische Steuerungsfähigkeit der Hochschulen geschärft werden. Weitere Neuregelungen der Governance-Struktur wurden bereits ausgekoppelt und auf den Weg gebracht.

Zudem sollen künftig die Geschäftsbereiche Forschung, Studium und Lehre, Wissens- und Technologietransfer sowie Weiterbildung im Präsidium abzubilden sein.

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@mwk.niedersachsen.de

Presseinformationen Bildrechte: Stk

Factsheet_NHG Novelle

  Anlage
(PDF, 0,26 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.03.2026

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946

http://www.niedersachsen.de

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