Artikel-Informationen
erstellt am:
28.01.2025
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833
Am (heutigen) Dienstag stimmte das Kabinett für den Entwurf eines neuen Abkommens zwischen Bund und Ländern über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Kern des Abkommens ist eine Erhöhung der Mittel um 10 Prozent, der Anteil Niedersachsens erhöht sich damit um 230.000 Euro. Die international renommierte Stiftung verwaltet eine große Sammlung national wertvoller Kulturgüter.
Die Stiftung ist eine Bund-Länder-Einrichtung und wird als solche föderal finanziert. Diese einzigartige Konstruktion unterstreicht ihre herausragende Bedeutung für die kulturelle und historische Identität Deutschlands. Das Land Niedersachsen trägt zur Finanzierung bei, weil es zum einen den gesamtdeutschen, nationalrepräsentativen Charakter der Sammlung und die damit verbundene gemeinsame Aufgabe anerkennt, diesen Kulturschatz zu pflegen. Zum anderen trägt Niedersachsen als eines der Nachfolgeländer des preußischen Staates besondere Verantwortung für dessen Kulturerbe.
Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz befindet sich derzeit in einem von Claudia Roth, der Beauftragten des Bundes für Kultur und Medien, initiierten Reformprozess. Eine vom Wissenschaftsrat eingesetzte Arbeitsgruppe hat im Rahmen einer Strukturevaluation eine erhebliche Unterfinanzierung der Stiftung festgestellt und neben strukturellen und organisatorischen Veränderungen auch vorgeschlagen, die Finanzausstattung zu verbessern.
Die Betriebskosten der Stiftung in Höhe von 122 Millionen Euro werden zu 75 Prozent vom Bund und zu 25 Prozent von den Ländern getragen. Entsprechend des festgelegten Verteilungsschlüssels ergeben sich jährliche Kosten von 2,3 Millionen Euro. Durch die Erhöhung entfällt künftig ein jährlicher Betrag in Höhe von 2.531.100 Euro auf das Land Niedersachsen.
Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz wurde 1957 gegründet. Zu ihr gehören die Staatlichen Museen – hierzu zählen unter anderem die Unesco-Welterbestätte Museumsinsel in Berlin-Mitte, die Staatsbibliothek zu Berlin, das Geheime Staatsarchiv, das Ibero-Amerikanische Institut und das Staatliche Institut für Musikforschung.
Der Niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kultur, Falko Mohrs, dazu: „Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz ist eine der Hüterinnen der kulturellen Identität unserer Nation. Die Verantwortung für ihren Erhalt geht weit über die Nachfolgeländer des ehemaligen Königreichs Preußen hinaus, sie ist eine gesamtdeutsche Aufgabe. Niedersachsen leistet gerne seinen Beitrag, die finanzielle Ausstattung der Stiftung an die heutigen Gegebenheiten anzupassen. Zugleich begrüße ich die strukturellen Reformen, die in der Stiftung angeschoben wurden. Auch sie werden dabei helfen, das kulturelle Erbe Deutschlands zu bewahren und zeitgemäß zugänglich zu halten.“
Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@mwk.niedersachsen.de
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28.01.2025
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Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
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