Artikel-Informationen
erstellt am:
10.06.2025
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833
Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag eine Bundesratsinitiative mit einem Gesetzentwurf beschlossen, der die rettungsdienstliche Versorgung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Offshore-Windindustrie in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) des Bundes auf eine neue Grundlage stellen soll.
Für den Ausbau der Windenergie in der Nordsee entstehen tausende neue Arbeitsplätze in den Bereichen Bau, Wartung und Reparatur. Bei der Nordsee handelt es sich um eine ausschließliche Wirtschaftszone des Bundes, dort ist vieles ungeregelt. Hier soll das vorgeschlagene Gesetz für klare Standards sorgen sowie für ein Höchstmaß an Sicherheit und Arbeitsschutz. Der mit der Branche intensiv erarbeitete Gesetzesantrag wird im Juli 2025 in den Bundesrat eingebracht – gemeinsam mit dem Land Schleswig-Holstein.
Zentrale Elemente des Gesetzesentwurfs sind:
Dazu sagt Niedersachsens Energieminister Christian Meyer: „Wir stehen hinter dem Ausbau der Offshore-Windenergie, sie ist ein zentraler Baustein der Energiewende. Mit dem geplanten Gesetz wollen wir die notwendigen Grundlagen schaffen, damit auch die Sicherheit der dort arbeitenden Menschen mit dem rasanten Ausbau Schritt hält und einen festen Rahmen bekommt.“
Je weiter der Ausbau von Offshore-Anlagen in der Nordsee voranschreitet, desto mehr Menschen arbeiten daran, und auch die Entfernung der Anlagen vom Festland wird immer größer. Der Offshore-Ausbau rückt in Bereiche vor, die weit außerhalb in der Außenwirtschaftszone liegen. Dort fehlt bislang eine einheitliche gesetzliche Regelung des Bundes für Notfall- und Rettungseinsätze. Diese Lücke soll nun geschlossen werden. Die Verantwortung soll klar geregelt und eine neue Struktur geschaffen werden.
Energieminister Meyer: „Um die Sicherheit bei Arbeitsunfällen oder medizinischen Notfällen zu gewährleisten, muss die Rettung klar geregelt sein. Wenn 2030/2031 mit dem Bau von Windparks und Anbindungsleitungen im küstenfernen Teil der AWZ, sprich jenseits der Schifffahrtsroute 10, gearbeitet wird, muss die notwendige Infrastruktur stehen. Darüber müssen wir uns jetzt zügig einig werden, damit dann über Investitionen und Aufträge entschieden werden kann. Entsprechende Entscheidungen auf die lange Bank zu schieben, wäre unverantwortlich gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Offshore-Anlagen.“
„Der Gesetzesantrag ist ein wichtiger Meilenstein für die Sicherheit in der Offshore-Windenergie“, so Energieminister Meyer. „Er zielt darauf ab, dass erstmals eine verlässliche und rechtsverbindliche Grundlage für die Notfallversorgung in der AWZ geschaffen wird – ein Anliegen, das von der Branche seit Langem eingefordert wurde. Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutz der Beschäftigten gestärkt und der weitere Ausbau der Offshore-Windkraft abgesichert werden, die koordinierte Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und der Wirtschaft würde gefördert.“
Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@mu.niedersachsen.de
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10.06.2025
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Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
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Fax: 0511/120-6833