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Neuerungen beim digitalen Hörfunk des NDR: Schlager statt Verkehr – Aber auch weiterhin kein viertes Digitalprogramm

Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen, den Gesetz­entwurf zum NDR-Digitalradio-Änderungsstaatsvertrag in den Landtag einzubringen. Der zwischen den vier NDR-Staatsvertragsländern – neben Niedersachsen Hamburg, Meck­len­burg-Vorpommern und Schleswig-Holstein – ausgehandelte und von den Regierungschefs unterzeichnete Änderungsstaatsvertrag sieht vor, dass der NDR anstelle des bisherigen Hör­funkdigitalprogramms mit Schwerpunkt Verkehrsinformationen („NDR Traffic“) ein ergänzen­des digitales Musikprogramm mit dem Schwerpunkt „Schlager und ähnliche deutschspra­chige Produktionen“ veranstalten soll.

Der Entwurf sieht außerdem eine so genannte Austauschklausel vor. Danach soll der NDR berechtigt sein, in Wahrnehmung seines Programmauftrags und unter den Voraus­setzungen des § 11c Abs. 2 S. 3 RStV (vor allem keine Mehrkosten), das Programm mit dem Schwer­punkt Schlager später gegebenenfalls gegen ein anderes Programm auszutauschen.

Zugleich sollen die Namender beiden anderen digita­len Hörfunkprogramme „NDR Musik Plus“ bzw. „NDR Info Spezial“ gestrichen werden. Aus­reichend erscheint die inhaltliche Be­schreibung der Programme. Von der bestehenden Möglichkeit, ein viertes digitales Hörfunk­angebot zu beauftragen, ma­chen die Länder – wie bereits 2012 – keinen Gebrauch.

Die Änderungen zum NDR-Digitalra­dio-Staatsvertrag sollen zum 1. Juli 2016 in Kraft treten.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.04.2016

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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