Neuerungen beim digitalen Hörfunk des NDR: Schlager statt Verkehr – Aber auch weiterhin kein viertes Digitalprogramm
Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen, den Gesetzentwurf zum NDR-Digitalradio-Änderungsstaatsvertrag in den Landtag einzubringen. Der zwischen den vier NDR-Staatsvertragsländern – neben Niedersachsen Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein – ausgehandelte und von den Regierungschefs unterzeichnete Änderungsstaatsvertrag sieht vor, dass der NDR anstelle des bisherigen Hörfunkdigitalprogramms mit Schwerpunkt Verkehrsinformationen („NDR Traffic“) ein ergänzendes digitales Musikprogramm mit dem Schwerpunkt „Schlager und ähnliche deutschsprachige Produktionen“ veranstalten soll.
Der Entwurf sieht außerdem eine so genannte Austauschklausel vor. Danach soll der NDR berechtigt sein, in Wahrnehmung seines Programmauftrags und unter den Voraussetzungen des § 11c Abs. 2 S. 3 RStV (vor allem keine Mehrkosten), das Programm mit dem Schwerpunkt Schlager später gegebenenfalls gegen ein anderes Programm auszutauschen.
Zugleich sollen die Namender beiden anderen digitalen Hörfunkprogramme „NDR Musik Plus“ bzw. „NDR Info Spezial“ gestrichen werden. Ausreichend erscheint die inhaltliche Beschreibung der Programme. Von der bestehenden Möglichkeit, ein viertes digitales Hörfunkangebot zu beauftragen, machen die Länder – wie bereits 2012 – keinen Gebrauch.
Die Änderungen zum NDR-Digitalradio-Staatsvertrag sollen zum 1. Juli 2016 in Kraft treten.
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erstellt am:
19.04.2016
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