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Neues Wohnraumfördergesetz – soziale Integration immer mitdenken

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag den Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes“ zur Verbandsanhörung freigegeben. Diese Änderungen sollen die rechtliche Grundlage für die Förderprogramme des Landes bilden, mit denen insbesondere der Neubau von Sozialwohnungen, Integrationsprojekte in den Quartieren und Gemeinwesensarbeit finanziell unterstützt werden sollen.

Soziale Wohnraumförderung soll als ganzheitliche Lösung weiterentwickelt und optimiert werden“, so Niedersachsens Bauminister Olaf Lies. „Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bleibt vorrangiges Ziel. Mit den zur Verfügung stehenden 1,7 Milliarden Euro für die nächsten vier Jahre machen wir uns auf den Weg, damit bis zum Jahr 2030 insgesamt 40.000 neue Wohnungen in sozialer Bindung gebaut werden können. Aber auch das Miteinander soll sich ändern. So soll künftig zum Beispiel die Förderung von gemeinschaftlichen Wohnformen leichter möglich sein“, so Lies. Der Gesetzentwurf schlägt außerdem das notwendige rechtliche Instrumentarium vor, um insbesondere die Förderung von Wohnraum für Studierende einfacher gestalten zu können. Schließlich sollen überall dort wo es möglich und sinnvoll ist, bürokratische Hürden abgebaut werden.“

Auf der Grundlage des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes sollen künftig neben dem Wohnungsbau auch Maßnahmen zur Entwicklung von Wohnquartieren gefördert werden. Die Probleme in einer Reihe von bestehenden Quartieren haben deutlich gemacht, dass der sozialen Integration und Gemeinwesensarbeit eine immer größere Bedeutung zukommt. „Verbunden ist damit der Aufbau und die Weiterentwicklung von Kümmerer-, Vernetzungs- und Beratungsstellen vor Ort. Unser Ziel ist die Stärkung des nachbarschaftlichen Zusammenlebens, die Einrichtung von Räumen der Begegnung und Maßnahmen zur Verbesserung des Ansehens von Wohnquartieren. Aus diesem Grund wird unter anderem die Landesförderung ‚Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement‘ in das Wohnraumfördergesetz überführt. Damit werden die Kommunen seit 2017 bei der Bewältigung von sozialen, demografischen sowie integrativen Herausforderungen unterstützt“, so Lies.


Artikel-Informationen

erstellt am:
23.06.2020

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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