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Neufassung der Verordnung zur Förderung von Pflegeeinrichtungen beschlossen: Pflegebedürftige profitieren von Förderung, Erleichterungen für Einrichtungsbetreiber

Das Land Niedersachsen stärkt weiter die Pflege: Das Kabinett hat am (heutigen) Dienstag die „Verordnung zur Durchführung der Förderung von Pflegeeinrichtungen“ beschlossen. Damit sollen Investitionskosten von ambulanten Pflegediensten, teilstationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege finanziell unterstützt werden. Ziel ist es, ambulant versorgte Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten. Zudem wird das Förderverfahren für Kurzzeitpflegeplätze, die von vollstationären Pflegeeinrichtungen verlässlich bereitgestellt werden, geregelt. Insgesamt werden nunmehr mehr als 70 Millionen Euro bereitgestellt. Die Verordnung tritt am 01.07.2024 in Kraft.

Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi: „Damit federn wir die steigenden Kosten für Einrichtungen und für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige ab. Insbesondere über die Förderung der Kurzzeitpflege setzen wir das klare Zeichen, dass wir pflegebedürftige Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen unterstützen und die Angebotsvielfalt sichern möchten. Um einen Anreiz für den Auf- und Ausbau pflegerischer Angebote zu setzen, erhöhen wir die Förderbeträge und gleichen damit unter anderem die Entwicklung der Baukosten aus.“

Mit der Neufassung der Förderverordnung wird das Förderverfahren auch einfacher und transparenter gestaltet. Dr. Philippi betont: „Der Abbau von Bürokratie ist ein wichtiges Ziel der Konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen, KAP.Ni. Mit den vorgesehenen Änderungen reduzieren wir den Aufwand für Pflegeeinrichtungen und Kommunen bei der Berechnung und Auszahlung der Förderbeträge.“

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@ms.niedersachsen.de.

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.04.2024

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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