Niedersachsen bringt Gesetzentwurf zur Stärkung des Ehrenamtes im Schiedswesen ein
Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag die Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Niedersächsischen Schiedsamtgesetzes, des Niedersächsischen Schlichtungsgesetzes sowie des Niedersächsischen Justizgesetzes in den Landtag beschlossen. Ziel ist es, das Engagement im Bereich des Schiedswesens zu stärken und dieses Ehrenamt attraktiver zu gestalten.
Ehrenamtliche Schiedspersonen übernehmen eine wichtige Aufgabe im Bereich der außergerichtlichen Streitbeilegung und leisten damit auch einen bedeutenden Beitrag zur Funktionsfähigkeit der Justiz. Um diese wichtige Funktion als Streitschlichter gut und angemessen wahrnehmen zu können, benötigen sie regelmäßige Aus- und Fortbildungen. Bisher müssen die Schiedsleute für erforderliche Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die während ihrer Arbeitszeit stattfinden, ihren Erholungsurlaub in Anspruch nehmen. Der Gesetzentwurf sieht nun eine Freistellungsmöglichkeit von der Arbeitszeit vor, damit soll der Zugang zu diesem wichtigen Ehrenamt erleichtert und der Personenkreis möglicher Schiedspersonen erweitert werden. Gleichzeitig soll das Mindestalter für die Übernahme eines Schiedsamtes von 30 auf 25 Jahre gesenkt werden, um den Gemeinden einen größeren Personenkreis für die Auswahl von Schiedsleuten zur Verfügung zu stellen. Außerdem sieht die Gesetzesänderung weitere Vereinfachungen, wie etwa die Möglichkeit der elektronischen Einleitung des Schiedsverfahrens und die generelle Möglichkeit der Hinzuziehung eines Dolmetschers, vor. Neu geregelt wird auch, welches Schiedsamt im Streitfall zuständig ist. Künftig kann in vielen Fällen, unabhängig vom Wohnsitz der Beteiligten, das Schiedsamt angerufen werden, in dessen Bezirk sich der Streit abspielt. Das ist vor allem im Mietrecht, bei Nachbarschaftssachen oder Grundstücksstreitigkeiten sinnvoll. Denn hier kommt es oft auf Ortskenntnis an und nicht selten ist es auch hilfreich, sich die Situation noch einmal gemeinsam vor Ort anzuschauen.
Justizministerin Dr. Wahlmann: „Mit dem Gesetzentwurf schaffen wir wichtige Voraussetzungen dafür, das Ehrenamt im Schiedswesen zu stärken und gleichzeitig attraktiver zu machen. Unsere ehrenamtlichen Schiedspersonen übernehmen Verantwortung und opfern ihre Freizeit, um unser Zusammenleben aktiv mitzugestalten. Sie leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag zum Rechtsfrieden in unserem Land.
Ob Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Beleidigungen und andere Ehrverletzungen – unsere Schiedsleute schlichten kleinere Konflikte schnell und unbürokratisch und schaffen damit Gerechtigkeit vor Ort. Ihre Tätigkeit muss daher auch in Zukunft so attraktiv wie möglich sein – potentielle Hinderungsgründe räumen wir mit diesem Gesetzentwurf aus dem Weg. Gleichzeitig öffnen wir dieses spannende Ehrenamt für noch mehr interessierte Bürgerinnen und Bürger und stärken so unsere Schiedsämter insgesamt.“
Hintergrund: Die Schiedsämter in Niedersachsen werden von den jeweiligen Gemeinden eingerichtet. In ihnen sind ehrenamtliche Schiedspersonen tätig, die vom Rat gewählt werden. Derzeit gibt es etwa 600 Schiedspersonen in Niedersachsen. Sie haben die Aufgabe, Streitigkeiten schnell und kostengünstig zu schlichten. Sie sind vor allem zuständig für bürgerlich-rechtliche Konflikte, etwa Streitigkeiten zwischen Nachbarn und ehrverletzende Äußerungen. Darüber hinaus sind die Schiedsleute bei bestimmten strafrechtlichen Verfahren beteiligt. In vielen Fällen können sie, in bestimmten Fällen müssen sie sogar konsultiert werden, bevor die Sache gegebenenfalls vor Gericht geht. Die Schiedsleute entscheiden dabei nicht wie ein Gericht über Recht und Unrecht. Stattdessen versuchen sie, gemeinsam mit den Beteiligten eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten beziehungsweise eine Aussöhnung zu erreichen. Das Verfahren ist mündlich und persönlich. Die Kosten belaufen sich in der Regel auf 50,00 Euro.
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erstellt am:
29.07.2025
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