Niedersachsen hat keine Schadenersatzansprüche gegenüber der Volkswagen AG
Finanzminister Peter-Jürgen Schneider hat das Landeskabinett am (heutigen) Dienstag über das Ergebnis der Prüfung von möglichen Schadensersatzansprüchen des Landes Niedersachsen als Aktionär gegen die Volkswagen AG aufgrund der eingeräumten Manipulation von Abgaswerten bei Diesel-Fahrzeugen informiert. Hierzu wurde ein Gutachten von Prof. Dr. Rüdiger Veil, Direktor des Instituts für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht der Bucerius Law School, Hamburg eingeholt.
Der Gutachter kommt zum selben Ergebnis wie die verwaltungsinterne Prüfung. Das Land Niedersachsen befindet sich als langfristig orientierter Ankeraktionär von VW in einer anderen Situation als Anleger, die in dem relevanten Zeitraum Aktien gekauft oder verkauft haben. Der letzte Erwerb von Aktien durch das Land Niedersachsen bzw. durch die HanBG erfolgte 2008. Es hat darum keine Ansprüche auf Zahlung von Schadensersatz gegen die VW AG, weder wegen einer möglicherweise zu spät erfolgten Ad-hoc-Mitteilung noch wegen unrichtiger Angaben über Diesel-Fahrzeuge.
Das Gutachten bestätigt die Auffassung, dass der Kursverlust der Aktie für das Land keinen einklagbaren Schaden darstellt. Es fehlt an einer konkreten Anlageentscheidung und zudem setzte der Kursverlust aufgrund des Inhalts der Ad-hoc-Mitteilung ein, nicht aber wegen ihres – angeblich verspäteten – Zeitpunktes. Auch die „geringere“ Dividende stellt keinen durchsetzbaren Schaden dar. Die Dividende wäre auch bei rechtzeitiger Mitteilung nicht höher ausgefallen.
Das Land Niedersachsen hält mittelbar über die Hannoversche Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH (HanBG) 59.021.870 Stammaktien und unmittelbar 440 Stammaktien der Volkswagen AG.
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erstellt am:
16.08.2016
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