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Niedersachsen konkretisiert Kostenregelungen bei der Tierkörperbeseitigung

Das Kabinett hat am (heutigen) Montag der Einbringung eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz in den Landtag zugestimmt. Mit der Gesetzesinitiative soll mehr Transparenz und Klarheit bei den Kostenregelungen zur Tierkörperbeseitigung erreicht werden. Zu den tierischen Nebenprodukten gehören unter anderem ganze Tierkörper und Tierkörperteile getöteter, beziehungsweise verendete Tiere, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind. Diese müssen so verwertet werden, dass weder die Gesundheit von Mensch und Tier noch die Umwelt gefährdet werden.

In den sechs Tierkörperbeseitigungsanstalten in Niedersachsen werden die Tierkörper oder Teile von Tieren durch Verbrennung oder Mitverbrennung unschädlich beseitigt.

Mit dem Änderungsgesetz will Niedersachsen neben der Anpassung von Begrifflichkeiten insbesondere die Kostenregelungen bei der Tierkörperbeseitigung konkretisieren.

Künftig werden die Kosten für die Beseitigung von Tieren, die auf dem Transport zur Schlachtung, in Schlachtstätten oder anderswo verenden oder getötet werden verursachergerecht und transparent erhoben und damit niedersächsische Kostenträger entlastet. Damit wird eine gesetzlich klar definierte Regelung geschaffen, die Rechtsstreitigkeiten über die Berechnung der wirtschaftlich notwendigen Kosten vermeiden soll.

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.02.2020

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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