Niedersachsen will Zuständigkeiten bei Ausgangsstoffen für Explosivstoffe neu regeln
Das Landeskabinett hat am (heutigen) Dienstag den Entwurf zur Änderung der „ZustVO-Umwelt-Arbeitsschutz“ (Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten des Arbeitsschutz-, Immissionsschutz-, Sprengstoff-, Gentechnik- und Strahlenschutzrechts sowie in anderen Rechtsgebieten) zur Verbandsbeteiligung freigegeben.
Ziel der Neuregelung ist es, die Kontrolle von Stoffen zu verbessern, die für die illegale Herstellung von Explosivstoffen missbraucht werden können. Dazu zählen wichtige Industriechemikalien wie zum Beispiel Schwefelsäure, Salpetersäure oder Ammoniumnitrat, die in der Vergangenheit auch zur Vorbereitung extremistischer Anschläge verwendet wurden. Daher regulieren eine EU-Verordnung und das Ausgangsstoffgesetz den Vertrieb von 18 Ausgangssubstanzen für Explosivstoffe, der Verkauf an Privatpersonen ist hierdurch untersagt.
Der Vollzug der Vorschriften ist Ländersache. Die Zuständigkeiten für den Vollzug dieser Vorschriften sollen in Niedersachsen jetzt über die Änderung der „ZustVO-Umwelt-Arbeitsschutz“ neu geregelt werden. So soll die Kontrolle der Ausgangsstoffe für Explosivstoffe bei Gewerbe und Großhandel in Niedersachsen durch die zehn Gewerbeaufsichtsämter erfolgen. Durch die stärkere Überwachung der Wirtschaftsteilnehmer und der Online-Marktplätze soll die Gefahrenabwehr gewährleistet werden. Hierfür wurden ab 2026 bereits Personalstellen im Landeshaushalt eingestellt. Die Zentralen der Baumarktketten, von denen einige in Niedersachsen ansässig sind, werden ebenfalls von den Inspektionsbehörden inspiziert und beraten werden. Die Kontrollen und die Sensibilisierung von Einzelhandel und Apotheken sollen durch die Kommunen erfolgen.
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erstellt am:
17.03.2026
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