Niedersächsische Staatskanzlei Niedersachsen klar Logo

Niedersächsisches Raumordnungsgesetz – Kabinett bringt Änderungsentwurf in den Landtag ein

Das Kabinett hat in seiner Sitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen, einen Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes in den Landtag einzubringen.

Ziel der Änderung ist es, Raumordnungsverfahren künftig zügiger umsetzen zu können. Diese Verfahren sind bundesgesetzlich vorgesehen, um Großprojekte schon im Vorfeld des Zulassungsverfahrens auf ihre Raum- und Umweltverträglichkeit hin zu prüfen und einen geeigneten Standort oder eine geeignete Trasse zu identifizieren. Das Landesrecht enthält dazu Verfahrensvorschriften, die nun geändert werden sollen, um die Verfahren schneller und effizienter abzuwickeln. So sollen künftig die Beteiligungsverfahren stärker digitalisiert und der Aufwand für papiergebundene Auslegungen reduziert werden. Es werden klare Fristenregelungen geschaffen, um die Verfahren zu verkürzen. Außerdem wird das Landesrecht mit bundesgesetzlichen Bestimmungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung harmonisiert. So sollen etwa Verfahrenserleichterungen übernommen werden, wenn im Lauf des Verfahrens Unterlagen geändert werden, damit aber keine erheblichen Umweltauswirkungen verbunden sind.

Dazu Niedersachsens Raumordnungsministerin Barbara Otte-Kinast: „Mit der Änderung leistet Niedersachsen einen wichtigen Beitrag, damit dringliche Infrastrukturvorhaben wie beispielsweise beim Stromnetzausbau schneller als bisher umgesetzt werden können. Vorhabenträger können ihre Planungen dann noch frühzeitiger konkretisieren und zur Planfeststellung vorlegen.“

Der Gesetzesentwurf soll direkt an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.10.2019

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln