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Norddeutsche Küstenländer wollen bei Telefonüberwachung kooperieren

Die niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Staatsvertrags für ein gemeinsames „Rechen- und Dienstleistungszentrum Telekommunikati­onsüberwachung Polizei“ (RDZ TKÜ Polizei) zugestimmt. Neben Niedersachsen soll der Ver­bund ab dem Jahr 2020 auch für die Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein als datenverarbeitende Stelle und damit als technischer Dienstleister im Auftrag der Strafverfolgungsbehörden der fünf Kooperationsländer tätig werden.

Aufgrund der zunehmenden Nutzung technischer Medien bei der Telekommunikation soll die Polizei mit dem neuen Rechenzentrum künftig noch besser in die Lage versetzt werden, ent­sprechend reagieren zu können. Vor diesem Hintergrund werden technische Komponenten und polizeiliche Organisation laufend angepasst. Der länderübergreifende Schulterschluss und die Optimierung sollen den einzelnen Ländern auch dazu dienen, Kosten einzusparen. Au­ßerdem wird neben der Zentralisierung von Technik und Prozessen das Knowhow gebün­delt. Mit der geplanten Einrichtung des Rechenzentrums werden keine neuen Eingriffsbefug­nisse für die Polizei geschaffen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.01.2016

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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