Norddeutsche Küstenländer wollen bei Telefonüberwachung kooperieren
Die niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Staatsvertrags für ein gemeinsames „Rechen- und Dienstleistungszentrum Telekommunikationsüberwachung Polizei“ (RDZ TKÜ Polizei) zugestimmt. Neben Niedersachsen soll der Verbund ab dem Jahr 2020 auch für die Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein als datenverarbeitende Stelle und damit als technischer Dienstleister im Auftrag der Strafverfolgungsbehörden der fünf Kooperationsländer tätig werden.
Aufgrund der zunehmenden Nutzung technischer Medien bei der Telekommunikation soll die Polizei mit dem neuen Rechenzentrum künftig noch besser in die Lage versetzt werden, entsprechend reagieren zu können. Vor diesem Hintergrund werden technische Komponenten und polizeiliche Organisation laufend angepasst. Der länderübergreifende Schulterschluss und die Optimierung sollen den einzelnen Ländern auch dazu dienen, Kosten einzusparen. Außerdem wird neben der Zentralisierung von Technik und Prozessen das Knowhow gebündelt. Mit der geplanten Einrichtung des Rechenzentrums werden keine neuen Eingriffsbefugnisse für die Polizei geschaffen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
19.01.2016
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833