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Privatinitiativen können Stadtquartier besser stärken und wiederbeleben

Private Initiativen sollen künftig ihr Stadtquartier oder ihren Ortsteil besser stärken oder wiederbeleben können. Ein entsprechender Gesetzentwurf (Niedersächsisches Quartiersgesetz, NQG) wird jetzt in den Landtag eingebracht, das hat das Kabinett am (heutigen) Dienstag beschlossen. „Damit wollen wir Einzelhändlern sowie Dienstleistern und Unternehmen aber auch Bürgerinnen und Bürgern eine zusätzliche Möglichkeit an die Hand geben, um die Attraktivität von Innenstadt- und Stadtteilquartieren zu steigern“, so Niedersachsens Bauminister Olaf Lies. „Der gesetzliche Rahmen soll die Grundlage schaffen für vitale und lebendige Geschäftslagen und Wohnquartiere in Niedersachsen, ein solides Fundament für eine Nachbarschaft, die sich um sich selbst und ihr Umfeld kümmert. Eine gelebte Solidarität, die so wichtig ist für uns alle – während und nach der Corona-Krise. In der aktuell schwierigen Zeit spielt der gesellschaftliche Zusammenhalt eine besonders große Rolle. Uns geht es mit dem Gesetzgebungsverfahren darum, auch für die Zeit nach der Krise Handlungsspielräume zu schaffen für die Stärkung des Einzelhandels und für viele private Initiativen im direkten Umfeld der Menschen.“

Das Niedersächsische Quartiersgesetz ermöglicht eine verlässliche Finanzierung der privat organisierten und eigenverantwortlich umgesetzten Maßnahmen zu Aufwertung eines Quartiers. Für das Antragsverfahren muss sich zunächst eine Quartiersgemeinschaft bilden. Eine Antragstellung ist dann möglich, wenn mindestens 15 Prozent der Grundstückseigentümer mit 15 Prozent der Fläche im angestrebten Quartier zustimmen. Die Quartiersgemeinschaft legt anschließend ein fünfjähriges Maßnahmen- und Finanzierungskonzept vor. Die Finanzierung erfolgt durch eine Sonderabgabe aller Grundstückseigentümer im Quartier. „So kann jeder, der in seinem Quartier etwas verändern und bewegen möchte, mitmachen. Geschäftsleute, Bewohner, Grundeigentümer oder Mieterinnen und Mieter können sich vor Ort zu einer Quartiersgemeinschaft zusammenzuschließen und ihr Wohnumfeld in Eigenregie stärken und attraktiver gestalten“, so Lies.

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.03.2020

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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