Artikel-Informationen
erstellt am:
28.06.2022
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833
Das Kabinett hat in seiner Sitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen, einen Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der Förderung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in den Landtag einzubringen.
Auf diesem Gebiet besteht Regelungsbedarf durch die Länder aufgrund einer Reform der Förderung durch die EU-Fonds Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für den Förderzeitraum ab 2023. Insbesondere hinsichtlich der Regelungen zum Umgang mit Verpflichtungsverstößen – beispielsweise zur Verhängung von Sanktionen – ist ein Parlamentsgesetz erforderlich, da Vorschriften auf EU-Ebene wegfallen. Das Niedersächsische Gesetz soll gewährleisten, dass im Förderzeitraum ab 2023 durch den ELER eine rechtssichere Förderung des ländlichen Raumes in Niedersachsen erfolgen kann.
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erstellt am:
28.06.2022
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