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Schwerpunkt Kinderschutz – Interministerieller Arbeitskreis legt Zwischenbericht vor

Vor dem Hintergrund dramatischer Missbrauchsfälle hat die Landesregierung im April 2023 die Einrichtung eines interministeriellen Arbeitskreises (IMAK) beschlossen, um die bestehenden Strukturen im Kinderschutz besser zu vernetzen und erforderliche Weiterentwicklungen zu identifizieren, um im Sinne der Verbesserung des Kinderschutzes in Niedersachsen Maßnahmen bedarfsgerecht zu steuern.

Der IMAK Kinderschutz hat dazu einen ersten Zwischenbericht vorgelegt, der am (heutigen) Dienstag im Kabinett diskutiert wurde. Der Bericht enthält Vorschläge für ein gesetzliches und ein nicht gesetzliches Maßnahmenpaket. Zu den vorgeschlagenen gesetzlichen Maßnahmen gehört insbesondere ein Kinderschutzgesetz. Darin sollten unter anderem interdisziplinäre Fortbildungsangebote für die Bereiche Kinder- und Jugendhilfe, Polizei, Familiengerichte, Gesundheitsbereich und Schulen entwickelt und beworben werden. Diese ressortübergreifenden Fortbildungen sollen auch zu einer Verbesserung der Zusammenarbeit an den Schnittstellen beitragen. Darüber hinaus ist geplant, die Landesstelle Jugendschutz zu einer Landeskoordinierungsstelle Kinderschutzschutz weiterzuentwickeln.

Der Niedersächsische Sozial- und Familienminister Dr. Andreas Philippi betont: „Die schrecklichen Ereignisse in Lügde haben uns gelehrt, dass wir in Sachen Kinderschutz noch genauer hinsehen und mögliche Anzeichen besser erkennen müssen. Deshalb planen wir neben der Kinderschutzambulanz an der MHH, in Rotenburg und Göttingen weitere Kinderschutzambulanzen, um durch spezialisierte Diagnostik einen besseren Schutz für Kinder zu schaffen, die von Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung bedroht sind. Ein Beirat Kinderschutz mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Praxis soll zudem dabei unterstützen, Präventionsstrategien aufeinander abzustimmen und bei Bedarf weiterzuentwickeln.“

Der Bericht schlägt weiterhin die Einrichtung beziehungsweise Weiterentwicklung von Schutzkonzepten an Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vor.

Das Gesetzgebungsverfahren für das neue Kinderschutzgesetz soll noch in diesem Jahr beginnen, damit das Gesetz 2025 in Kraft treten kann.


Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@ms.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.02.2024

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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