Artikel-Informationen
erstellt am:
14.01.2020
zuletzt aktualisiert am:
15.01.2020
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833
Die niedersächsische Landesregierung hat die Einbringung eines Gesetzentwurfes zur Zustimmung des Landtages zum „Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten der Länder“ beschlossen. Damit ist nach der Unterzeichnung des Staatsvertrags durch bislang sechs Bundesländer (Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein) das abschließende parlamentarische Verfahren in Niedersachsen in Gang gesetzt worden. Der Staatsvertrag tritt erst nach seiner Ratifikation durch die Landesparlamente in Kraft. Den übrigen Bundesländern ist es möglich, dem Staatsvertrag nachträglich beizutreten. Mehrere Länder haben bereits ihre Absicht zum Beitritt erklärt.
Der Staatsvertrag soll zukünftig die Begleitung von Rückführungen durch Verwaltungsvollzugspersonal auch jenseits der jeweiligen Landesgrenzen ermöglichen. Bislang ist die Begleitung dieser Maßnahmen durch die Landespolizei der Regelfall. Nur Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte sind befugt, die abzuschiebenden Personen zu den auch außerhalb Niedersachsens liegenden Flughäfen zu begleiten. Ziel des Staatsvertrages ist es, eine Entlastung der Landespolizei zu erreichen.
Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagte: „Für die mit dem Staatsvertrag verbundene Entlastung unserer Polizei habe ich mich seit Jahren eingesetzt. Ein Einsatz von Verwaltungsbeamtinnen und Verwaltungsbeamten bei Rückführungsmaßnahmen auch außerhalb Niedersachsens ist ein wichtiger Schritt, um die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte von eigentlich fachfremden Aufgaben zu entlasten. Wir wollen die Polizei nach Inkrafttreten der angestrebten Regelungen nur noch dann bei Abschiebungen einsetzen, wenn das aus Sicherheitsgründen unbedingt erforderlich ist.“
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14.01.2020
zuletzt aktualisiert am:
15.01.2020
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