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Staatsvertrag zur Fusion der LBS Nord und der LBS West zur LBS NordWest unterzeichnet

Der Niedersächsische Finanzminister Gerald Heere und der Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Marcus Optendrenk haben am (gestrigen) Montag, den Staatsvertrag zur Fusion der LBS West und der LBS Nord zur LBS NordWest unterzeichnet.

Der Staatsvertrag regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen der zukünftigen LBS NordWest als Anstalt öffentlichen Rechts. Sowohl der Niedersächsische als auch der Nordrhein-westfälische Landtag müssen dem Vertrag vor Inkrafttreten noch zustimmen.

Um im nächsten Schritt die Zustimmung des Niedersächsischen Landtags zu erhalten, hat die Niedersächsische Landesregierung in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag den Entwurf des Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Niedersachsen über die Vereinigung der LBS West und LBS Nord zur LBS NordWest beschlossen. Es ist geplant, den Gesetzentwurf unter Beantragung einer sofortigen Ausschussüberweisung in den Landtag einzubringen, so dass in der Plenarwoche im Juni eine Verabschiedung möglich wäre.

„Von der Verschmelzung erwarten die Landesbausparkassen Synergieeffekte, die zu einer Verbesserung der betriebswirtschaftlichen Situation führen. Angesichts eines verschärften Wettbewerbsumfelds ist es auch im Interesse Niedersachsens, wenn wir mit dieser Fusion ein markt- und zukunftsfähiges Verbundunternehmen schaffen“, erklärte dazu Finanzminister Heere. Kündigungen seien als Folge der Verschmelzung nicht geplant. Stattdessen soll ein sich durch die Synergieeffekte ergebender Arbeitsplatzabbau durch sozialverträgliche Maßnahmen erfolgen.

Durch die Fusion entsteht – vorbehaltlich der Zustimmung der Landtage – die LBS NordWest mit einer Bilanzsumme von mehr als 22 Milliarden Euro, einem sich gut ergänzenden Geschäftsgebiet von 3,1 Millionen Bausparverträgen, 2,6 Millionen Kundinnen und Kunden sowie rund 95 Milliarden Euro Bausparsumme im Bestand. Durch eine erweiterte Vertriebsstruktur bei gleichzeitigem Effizienzgewinn soll die Ertragskraft gesichert werden, sowie der Vermögensbestand mindestens erhalten bleiben.

Im Rahmen der Verschmelzung werden die beteiligten Länder keine neuen Risiken übernehmen. Die LBS NordWest haftet für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem eigenen Vermögen. Darüber hinaus ist im Staatsvertrag geregelt, dass die bisher bestehenden und noch wirksamen Haftungsregelungen für Altverbindlichkeiten bestehen bleiben.

Der Staatsvertrag ist für die Fusion notwendig, weil das Land Niedersachsen das Bauspargeschäft der LBS Nord als öffentliche Aufgabe auf die LBS West als übernehmende Anstalt des öffentlichen Rechts überträgt und weil die verschmolzene Anstalt des öffentlichen Rechts über die Grenzen der Bundesländer hinweg vereinigt wird. Mit Verabschiedung des Staatsvertrages soll das gesamte Vermögen der LBS Nord auf die LBS West unter Auflösung ohne Abwicklung und unter Eintritt von Gesamtrechtsnachfolge übertragen werden. Als bilanzieller Verschmelzungsstichtag ist rückwirkend der 1. Januar 2023 vorgesehen. Die neue LBS NordWest wird über Sitze in Hannover und Münster verfügen, die Rechtsaufsicht wird durch das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen im Benehmen mit dem Niedersächsischen Finanzministerium ausgeübt.

Träger der bisherigen LBS Nord sind die Nord/LB und der Niedersächsische Sparkassen- und Giroverband sowie die Landesbank Berlin AG.

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.05.2023

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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